Rene Börner:Die Zueignungsdogmatik der 242, 246 StGB.
- Taschenbuch ISBN: 9783428115792
[ED: Taschenbuch], [PU: Duncker & Humblot], Neuware - Zwischen der praktischen Bedeutung der 242, 246 StGB und der Subsumtionsfähigkeit des Zueignungsbegriffs besteht ein Missverhältnis… Mehr…
[ED: Taschenbuch], [PU: Duncker & Humblot], Neuware - Zwischen der praktischen Bedeutung der 242, 246 StGB und der Subsumtionsfähigkeit des Zueignungsbegriffs besteht ein Missverhältnis. Nach Streichung der Gewahrsamsklausel hängen Struktur und Grenzen des 246 StGB nur noch von der Zueignung ab. Die Manifestationstheorie aber bietet weder klare noch nachprüfbare Voraussetzungen. Stattdessen handelt es sich hierbei um einen Sammelbegriff, der die Schwebe zwischen Kasuistik und fundierter Normanwendung überbrückt. Als zweiter Weg steht der Rückgriff auf die als überschießende Innentendenz verstandene Zueignungsabsicht des 242 StGB im Raum: Die objektivierte Absicht beschreibt die Zueignung. Indessen passt das weder zu 246 StGB, noch lässt das Normgefüge des 242 StGB eine Auslagerung des Zueignungserfolges zu. Die Wurzel des Übels ist der undeutliche Kern der Zueignung, wonach es gemeinhin einer Anmaßung des Eigentums bedarf. Bei eingehender Prüfung ist jedoch keine Bedeutungsvariante der These tragfähig.Der Autor greift daher den durch die dinglichen Ansprüche gezeichneten zentralen Konfliktfall des zivilrechtlichen Eigentums auf, die Auseinandersetzung um das Haben der Sache. Begrenzt durch die systematische Stellung der 242, 246 im StGB liegt darin der Kern des Begriffs. Insgesamt nimmt die dargestellte Zueignungsdogmatik ihren Anfang im zivilrechtlichen Bezugspunkt und entwickelt sich dort in ihren Grundlagen, wächst am systematischen Verhältnis der 242 I, 246 StGB, durchlebt die Wandlung in die Drittzueignung, stellt sich der praktischen Anwendung und schließt mit der Verwirklichung durch Unterlassen., DE, [SC: 0.00], Neuware, gewerbliches Angebot, 227x147x12 mm, 313, [GW: 386g], Banküberweisung, PayPal, Skrill/Moneybookers, Selbstabholung und Barzahlung, Klarna-Sofortüberweisung, Offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten)<
| | booklooker.deBuchhandlung Hoffmann Versandkosten:Versandkostenfrei, Versand nach Deutschland. (EUR 0.00) Details... |
(*) Derzeit vergriffen bedeutet, dass dieser Titel momentan auf keiner der angeschlossenen Plattform verfügbar ist.
Rene Börner:Die Zueignungsdogmatik der 242, 246 StGB.
- Taschenbuch 2004, ISBN: 3428115791
[EAN: 9783428115792], Neubuch, [PU: Duncker & Humblot Okt 2004], ZUEIGNUNGSBEGRIFF, UNTERSCHLAGUNG, EIGENTUM, Neuware - Zwischen der praktischen Bedeutung der 242, 246 StGB und der Subsum… Mehr…
[EAN: 9783428115792], Neubuch, [PU: Duncker & Humblot Okt 2004], ZUEIGNUNGSBEGRIFF, UNTERSCHLAGUNG, EIGENTUM, Neuware - Zwischen der praktischen Bedeutung der 242, 246 StGB und der Subsumtionsfähigkeit des Zueignungsbegriffs besteht ein Missverhältnis. Nach Streichung der Gewahrsamsklausel hängen Struktur und Grenzen des 246 StGB nur noch von der Zueignung ab. Die Manifestationstheorie aber bietet weder klare noch nachprüfbare Voraussetzungen. Stattdessen handelt es sich hierbei um einen Sammelbegriff, der die Schwebe zwischen Kasuistik und fundierter Normanwendung überbrückt. Als zweiter Weg steht der Rückgriff auf die als überschießende Innentendenz verstandene Zueignungsabsicht des 242 StGB im Raum: Die objektivierte Absicht beschreibt die Zueignung. Indessen passt das weder zu 246 StGB, noch lässt das Normgefüge des 242 StGB eine Auslagerung des Zueignungserfolges zu. Die Wurzel des Übels ist der undeutliche Kern der Zueignung, wonach es gemeinhin einer Anmaßung des Eigentums bedarf. Bei eingehender Prüfung ist jedoch keine Bedeutungsvariante der These tragfähig.Der Autor greift daher den durch die dinglichen Ansprüche gezeichneten zentralen Konfliktfall des zivilrechtlichen Eigentums auf, die Auseinandersetzung um das Haben der Sache. Begrenzt durch die systematische Stellung der 242, 246 im StGB liegt darin der Kern des Begriffs. Insgesamt nimmt die dargestellte Zueignungsdogmatik ihren Anfang im zivilrechtlichen Bezugspunkt und entwickelt sich dort in ihren Grundlagen, wächst am systematischen Verhältnis der 242 I, 246 StGB, durchlebt die Wandlung in die Drittzueignung, stellt sich der praktischen Anwendung und schließt mit der Verwirklichung durch Unterlassen. 313 pp. Deutsch, Books<
| | AbeBooks.deAHA-BUCH GmbH, Einbeck, Germany [51283250] [Rating: 5 (von 5)] NEW BOOK. Versandkosten:Versandkostenfrei. (EUR 0.00) Details... |
(*) Derzeit vergriffen bedeutet, dass dieser Titel momentan auf keiner der angeschlossenen Plattform verfügbar ist.
René Börner:Die Zueignungsdogmatik der §§ 242, 246 StGB.
- Taschenbuch ISBN: 9783428115792
Zwischen der praktischen Bedeutung der 242, 246 StGB und der Subsumtionsfähigkeit des Zueignungsbegriffs besteht ein Missverhältnis. Nach Streichung der Gewahrsamsklausel hängen Struktur … Mehr…
Zwischen der praktischen Bedeutung der 242, 246 StGB und der Subsumtionsfähigkeit des Zueignungsbegriffs besteht ein Missverhältnis. Nach Streichung der Gewahrsamsklausel hängen Struktur und Grenzen des 246 StGB nur noch von der Zueignung ab. Die Manifestationstheorie aber bietet weder klare noch nachprüfbare Voraussetzungen. Stattdessen handelt es sich hierbei um einen Sammelbegriff, der die Schwebe zwischen Kasuistik und fundierter Normanwendung überbrückt. Als zweiter Weg steht der Rückgriff auf die als überschiessende Innentendenz verstandene Zueignungsabsicht des 242 StGB im Raum: Die objektivierte Absicht beschreibt die Zueignung. Indessen passt das weder zu 246 StGB, noch lässt das Normgefüge des 242 StGB eine Auslagerung des Zueignungserfolges zu. Die Wurzel des Übels ist der undeutliche Kern der Zueignung, wonach es gemeinhin einer Anmassung des Eigentums bedarf. Bei eingehender Prüfung ist jedoch keine Bedeutungsvariante der These tragfähig. Der Autor greift daher den durch die dinglichen Ansprüche gezeichneten zentralen Konfliktfall des zivilrechtlichen Eigentums auf, die Auseinandersetzung um das Haben der Sache. Begrenzt durch die systematische Stellung der 242, 246 im StGB liegt darin der Kern des Begriffs. Insgesamt nimmt die dargestellte Zueignungsdogmatik ihren Anfang im zivilrechtlichen Bezugspunkt und entwickelt sich dort in ihren Grundlagen, wächst am systematischen Verhältnis der 242 I, 246 StGB, durchlebt die Wandlung in die Drittzueignung, stellt sich der praktischen Anwendung und schliesst mit der Verwirklichung durch Unterlassen. Bücher > Fachbücher > Recht > Strafrecht 22.4 cm x 14.9 cm x 1.7 cm mm , Duncker & Humblot, Taschenbuch, Duncker & Humblot<
| | Orellfuessli.chNr. A1000609872. Versandkosten:Lieferzeiten außerhalb der Schweiz 3 bis 21 Werktage, , in stock, zzgl. Versandkosten. (EUR 18.50) Details... |
(*) Derzeit vergriffen bedeutet, dass dieser Titel momentan auf keiner der angeschlossenen Plattform verfügbar ist.
Die Zueignungsdogmatik der §§ 242, 246 StGB.
- neues BuchISBN: 9783428115792
Zwischen der praktischen Bedeutung der 242, 246 StGB und der Subsumtionsfähigkeit des Zueignungsbegriffs besteht ein Missverhältnis. Nach Streichung der Gewahrsamsklausel hängen Struktur … Mehr…
Zwischen der praktischen Bedeutung der 242, 246 StGB und der Subsumtionsfähigkeit des Zueignungsbegriffs besteht ein Missverhältnis. Nach Streichung der Gewahrsamsklausel hängen Struktur und Grenzen des 246 StGB nur noch von der Zueignung ab. Die Manifestationstheorie aber bietet weder klare noch nachprüfbare Voraussetzungen. Stattdessen handelt es sich hierbei um einen Sammelbegriff, der die Schwebe zwischen Kasuistik und fundierter Normanwendung überbrückt. Als zweiter Weg steht der Rückgriff auf die als überschießende Innentendenz verstandene Zueignungsabsicht des 242 StGB im Raum: Die objektivierte Absicht beschreibt die Zueignung. Indessen passt das weder zu 246 StGB, noch lässt das Normgefüge des 242 StGB eine Auslagerung des Zueignungserfolges zu. Die Wurzel des Übels ist der undeutliche Kern der Zueignung, wonach es gemeinhin einer Anmaßung des Eigentums bedarf. Bei eingehender Prüfung ist jedoch keine Bedeutungsvariante der These tragfähig. Der Autor greift daher den durch die dinglichen Ansprüche gezeichneten zentralen Konfliktfall des zivilrechtlichen Eigentums auf, die Auseinandersetzung um das Haben der Sache. Begrenzt durch die systematische Stellung der 242, 246 im StGB liegt darin der Kern des Begriffs. Insgesamt nimmt die dargestellte Zueignungsdogmatik ihren Anfang im zivilrechtlichen Bezugspunkt und entwickelt sich dort in ihren Grundlagen, wächst am systematischen Verhältnis der 242 I, 246 StGB, durchlebt die Wandlung in die Drittzueignung, stellt sich der praktischen Anwendung und schließt mit der Verwirklichung durch Unterlassen. Buch 22.4 x 14.9 x 1.7 cm , Duncker & Humblot, René Börner, Duncker & Humblot, örne<
| | Thalia.deNr. A1000609872. Versandkosten:, , DE. (EUR 0.00) Details... |
(*) Derzeit vergriffen bedeutet, dass dieser Titel momentan auf keiner der angeschlossenen Plattform verfügbar ist.
Börner, René:Die Zueignungsdogmatik der §§ 242, 246 StGB.: Dissertationsschrift (Schriften zum Strafrecht, Band 157)
- Erstausgabe 2004, ISBN: 9783428115792
Taschenbuch
Duncker & Humblot, Taschenbuch, Auflage: 1, 313 Seiten, Publiziert: 2004-10-12T00:00:01Z, Produktgruppe: Buch, 8.49 kg, Strafrecht, Recht, Kategorien, Bücher, Sozialwissenschaft, Duncker … Mehr…
Duncker & Humblot, Taschenbuch, Auflage: 1, 313 Seiten, Publiziert: 2004-10-12T00:00:01Z, Produktgruppe: Buch, 8.49 kg, Strafrecht, Recht, Kategorien, Bücher, Sozialwissenschaft, Duncker & Humblot, 2004<
| | amazon.defarbenmischer Versandkosten:Auf Lager. Die angegebenen Versandkosten können von den tatsächlichen Kosten abweichen. (EUR 3.00) Details... |
(*) Derzeit vergriffen bedeutet, dass dieser Titel momentan auf keiner der angeschlossenen Plattform verfügbar ist.