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André Mellen:Kennzeichen Und Beurteilung Der Körperschaftsteuerlichen Und Gewerb - neues Buch
2001, ISBN: 9783832455194
Inhaltsangabe:Einleitung: Das deutsche Steuerrecht kennt keine Steuerpflicht von Konzernen und ähnlichen Unternehmensverbunden. Die unterschiedlichen steuerlichen Normen knüpfen im Grunds… Mehr…
Inhaltsangabe:Einleitung: Das deutsche Steuerrecht kennt keine Steuerpflicht von Konzernen und ähnlichen Unternehmensverbunden. Die unterschiedlichen steuerlichen Normen knüpfen im Grundsatz vielmehr gemäß dem Trennungsprinzip an die einzelne rechtsförmliche Ausgestaltung des Konzernunternehmens an. Wichtigste Ausnahme zu diesem rein rechtsformabhängigen Besteuerungskonzept bildet das Rechtsinstitut der Organschaft, die in den 14-19 KStG und in 2 Abs.2 Satz 2 GewStG geregelt ist. Unter Organschaft versteht man eine besonders enge Verflechtung einer oder mehrerer Kapitalgesellschaften ¿ den sog. Organgesellschaften ¿ mit ihrem Trägerunternehmen (Organträger) zur Herstellung einer wirtschaftlichen Unternehmenseinheit. Die Ergebnisse von Organträger und Organgesellschaft, egal ob Gewinne oder Verluste, werden wegen der besonders engen Verflechtung der betroffenen Unternehmen additiv zusammengerechnet, ohne dass die einzelnen Glieder des Organkreises ihre zivilrechtliche Selbständigkeit aufgeben. Das Gesamtergebnis wird beim Organträger der Besteuerung unterworfen. Der wirtschaftliche Sinn und Zweck solcher Gebilde ist der innerkonzernliche Gewinn- und Verlustausgleich, der auch mit steuerlicher Wirkung zeitgleich vorgenommen wird. Zudem ermöglicht die Organschaft, dass ausländische, körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte der Organgesellschaft steuerfrei an den Organträger übertragen werden können. Insgesamt ist die steuerliche Organschaft also ein bedeutsames und komplexes Instrument unternehmerischer Gestaltung mit vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten. Das Rechtsinstitut der Organschaft ist im Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuerrecht anzutreffen, wobei hier nur auf die körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft eingegangen wird. Anders als die gewerbesteuerliche ist die körperschaftsteuerliche Organschaft über viele Jahrzehnte hinweg Richterrecht geblieben, nachdem der Reichsfinanzhof im Jahre 1932 mit der Entwicklung einer Organtheorie begonnen hatte. Erst 1969 wurde durch Einfügen eines 7a in das damals geltende Körperschaftsteuergesetz die körperschaftsteuerliche Organschaft gesetzlich geregelt. Die Bestimmungen der 14-19 KStG 1977 haben diese Regelungen übernommen. Durch die Unternehmensteuerreform 2001 und den dadurch bewirkten Systemwechsel weg vom Anrechnungsverfahren hin zu einer definitiven Körperschaftsteuer (25 % Steuersatz) mit Beteiligungsertragsbefreiungen für Kapitalgesellschaften ( 8b KStG n.F.) und Nachbelastung auf der Gesellschafterebene nach Maßgabe des Halbeinkünfteverfahrens ( 3 Nr.40 EStG n.F.) macht die Organschaftsbesteuerung einen tiefgreifenden Wandel durch. Der Gesetzgeber hat durch das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) 14 KStG und 2 Abs.2 Satz 2 GewStG geändert. Die Rechtsänderungen erstrecken sich einerseits auf konkret geänderte Tatbestandsvoraussetzungen, andererseits aber auch auf einen geänderten Wirkungsmechanismus der Organschaft, der nicht mehr nur auf Ergebnisausgleich innerhalb von Unternehmensverbindungen, sondern stärker als bislang auch auf die Vermeidung finanzierungsbedingter Abzugsbeschränkungen abzielt. Die Bedeutung der Organschaft als Gestaltungsinstrument wird dadurch verstärkt. Das Rechtsinstitut selbst zersplittert aber steuerartenspezifisch immer weiter. Zur Verdeutlichung dieser Wirkungen wird nun zunächst die körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft nach altem Recht näher charakterisiert. Anschließend werden die Änderungen durch das StSenkG und deren Auswirkungen erläutert. Am Schluss erfolgt eine Beurteilung der Organschaft und es werden Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund der Unternehmenssteuerreform dargestellt. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung1 2.Kennzeichnung der körperschaftsteuerlichen Organschaft 2.1Begriff der körperschaftsteuerlichen Organschaft3 2.2Voraussetzungen für die körperschaftsteuerliche Organschaft 2.2.1Voraussetzungen bei der Organgesellschaft4 2.2.2Voraussetzungen beim Organträger5 2.2.3Finanzielle Eingliederung8 2.2.4Wirtschaftliche Eingliederung12 2.2.5Organisatorische Eingliederung15 2.2.6Zeitliche Voraussetzungen17 2.2.7Gewinnabführungsvertrag19 2.3Rechtsfolgen der körperschaftsteuerlichen Organschaft 2.3.1Getrennte Einkommensermittlung von Organträger und Organgesellschaft und Zurechnung der Einkommen zum Organträger22 2.3.2Die Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft24 2.3.3Die Ermittlung des Einkommens des Organträgers27 2.3.4Einfaches Berechnungsbeispiel29 2.3.5Zurechnungszeitraum29 2.3.6Steuerliche Besonderheiten bei der Zusammenrechnung der Einkommen 2.3.6.1Internationales Schachtelprivileg31 2.3.6.2Ausgleichszahlungen33 2.3.6.3Verlustabzug aus vorvertraglicher Zeit35 3.Kennzeichnung der gewerbesteuerlichen Organschaft 3.1Begriff der gewerbesteuerlichen Organschaft37 3.2Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Organschaft38 3.2.1Voraussetzungen bei der Organgesellschaft und beim Organträger39 3.2.2Sonstige Voraussetzungen41 3.3Rechtsfolgen der gewerbesteuerlichen Organschaft 3.3.1Getrennte Ermittlung der Gewerbeerträge und Gewerbekapitalien43 3.3.2Die Ermittlung des Gewerbeertrags und des Gewerbekapitals44 3.3.3Zurechnung der Gewerbeerträge und Gewerbekapitalien zum Organträger45 4.Änderungen der Organschaft durch das Steuersenkungsgesetz46 4.1Rechtsänderungen bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft47 4.2Rechtsänderungen bei der gewerbesteuerlichen Organschaft50 5.Beurteilung der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft 5.1Würdigung der körperschaftsteuerlichen Organschaft 5.1.1Auswirkungen des StSenkG auf die körperschaftsteuerliche Organschaft55 5.1.2Vor- und Nachteile der körperschaftsteuerlichen Organschaft57 5.2Würdigung der gewerbesteuerlichen Organschaft 5.2.1Auswirkungen des StSenkG auf die gewerbesteuerliche Organschaft61 5.2.2Vor- und Nachteile der gewerbesteuerlichen Organschaft63 5.3Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund der Unternehmenssteuerreform 5.3.1Betriebsausgabenabzug bei Tochterkapitalgesellschaften68 5.3.2Betriebsausgabenabzug bei natürlichen Personen als Anteilseigner72 5.3.3Zwischenschaltung einer Personenhandelsgesellschaft73 5.3.4Verlustnutzung der Tochtergesellschaft74 5.3.5Verlustnutzung der Muttergesellschaft74 5.3.6Vermeidung eines vollen Kapitalertragsteuerabzugs76 5.3.7Personengesellschaft als Organträger76 5.3.8Mehrmütterorganschaft81 5.3.9Gewerbesteuerliche Insellösungen84 6.Zusammenfassung85 Kennzeichen Und Beurteilung Der Körperschaftsteuerlichen Und Gewerb: Inhaltsangabe:Einleitung: Das deutsche Steuerrecht kennt keine Steuerpflicht von Konzernen und ähnlichen Unternehmensverbunden. Die unterschiedlichen steuerlichen Normen knüpfen im Grundsatz vielmehr gemäß dem Trennungsprinzip an die einzelne rechtsförmliche Ausgestaltung des Konzernunternehmens an. Wichtigste Ausnahme zu diesem rein rechtsformabhängigen Besteuerungskonzept bildet das Rechtsinstitut der Organschaft, die in den 14-19 KStG und in 2 Abs.2 Satz 2 GewStG geregelt ist. Unter Organschaft versteht man eine besonders enge Verflechtung einer oder mehrerer Kapitalgesellschaften ¿ den sog. Organgesellschaften ¿ mit ihrem Trägerunternehmen (Organträger) zur Herstellung einer wirtschaftlichen Unternehmenseinheit. Die Ergebnisse von Organträger und Organgesellschaft, egal ob Gewinne oder Verluste, werden wegen der besonders engen Verflechtung der betroffenen Unternehmen additiv zusammengerechnet, ohne dass die einzelnen Glieder des Organkreises ihre zivilrechtliche Selbständigkeit aufgeben. Das Gesamtergebnis wird beim Organträger der Besteuerung unterworfen. Der wirtschaftliche Sinn und Zweck solcher Gebilde ist der innerkonzernliche Gewinn- und Verlustausgleich, der auch mit steuerlicher Wirkung zeitgleich vorgenommen wird. Zudem ermöglicht die Organschaft, dass ausländische, körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte der Organgesellschaft steuerfrei an den Organträger übertragen werden können. Insgesamt ist die steuerliche Organschaft also ein bedeutsames und komplexes Instrument unternehmerischer Gestaltung mit vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten. Das Rechtsinstitut der Organschaft ist im Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuerrecht anzutreffen, wobei hier nur auf die körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft eingegangen wird. Anders als die gewerbesteuerliche ist die körperschaftsteuerliche Organschaft über viele Jahrzehnte hinweg Richterrecht geblieben, nachdem der Reichsfinanzhof im Jahre 1932 mit der Entwicklung einer Organtheorie begonnen hatte. Erst 1969 wurde durch Einfügen eines 7a in das damals geltende Körperschaftsteuergesetz die körperschaftsteuerliche Organschaft gesetzlich geregelt. Die Bestimmungen der 14-19 KStG 1977 haben diese Regelungen übernommen. Durch die Unternehmensteuerreform 2001 und den dadurch bewirkten Systemwechsel weg vom Anrechnungsverfahren hin zu einer definitiven Körperschaftsteuer (25 % Steuersatz) mit Beteiligungsertragsbefreiungen für Kapitalgesellschaften ( 8b KStG n.F.) und Nachbelastung auf der Gesellschafterebene nach Maßgabe des Halbeinkünfteverfahrens ( 3 Nr.40 EStG n.F.) macht die Organschaftsbesteuerung einen tiefgreifenden Wandel durch. Der Gesetzgeber hat durch das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) 14 KStG und 2 Abs.2 Satz 2 GewStG geändert. Die Rechtsänderungen erstrecken sich einerseits auf konkret geänderte Tatbestandsvoraussetzungen, andererseits aber auch auf einen geänderten Wirkungsmechanismus der Organschaft, der nicht mehr nur auf Ergebnisausgleich innerhalb von Unternehmensverbindungen, sondern stärker als bislang auch auf die Vermeidung finanzierungsbedingter Abzugsbeschränkungen abzielt. Die Bedeutung der Organschaft als Gestaltungsinstrument wird dadurch verstärkt. Das Rechtsinstitut selbst zersplittert aber steuerartenspezifisch immer weiter. Zur Verdeutlichung dieser Wirkungen wird nun zunächst die körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft nach altem Recht näher charakterisiert. Anschließend werden die Änderungen durch das StSenkG und deren Auswirkungen erläutert. Am Schluss erfolgt eine Beurteilung der Organschaft und es werden Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund der Unternehmenssteuerreform dargestellt. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung1 2.Kennzeichnung der körperschaftsteuerlichen Organschaft 2.1Begriff der körperschaftsteuerlichen Organschaft3 2.2Voraussetzungen für die körperschaftsteuerliche Organschaft 2.2.1Voraussetzungen bei der Organgesellschaft4 2.2.2Voraussetzungen beim Organträger5 2.2.3Finanzielle Eingliederung8 2.2.4Wirtschaftliche Eingliederung12 2.2.5Organisatorische Eingliederung15 2.2.6Zeitliche Voraussetzungen17 2.2.7Gewinnabführungsvertrag19 2.3Rechtsfolgen der körperschaftsteuerlichen Organschaft 2.3.1Getrennte Einkommensermittlung von Organträger und Organgesellschaft und Zurechnung der Einkommen zum Organträger22 2.3.2Die Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft24 2.3.3Die Ermittlung des Einkommens des Organträgers27 2.3.4Einfaches Berechnungsbeispiel29 2.3.5Zurechnungszeitraum29 2.3.6Steuerliche Besonderheiten bei der Zusammenrechnung der Einkommen 2.3.6.1Internationales Schachtelprivileg31 2.3.6.2Ausgleichszahlungen33 2.3.6.3Verlustabzug aus vorvertraglicher Zeit35 3.Kennzeichnung der gewerbesteuerlichen Organschaft 3.1Begriff der gewerbesteuerlichen Organschaft37 3.2Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Organschaft38 3.2.1Voraussetzungen bei der Organgesellschaft und beim Organträger39 3.2.2Sonstige Voraussetzungen41 3.3Rechtsfolgen der gewerbesteuerlichen Organschaft 3.3.1Getrennte Ermittlung der Gewerbeerträge und Gewerbekapitalien43 3.3.2Die Ermittlung des Gewerbeertrags und des Gewerbekapitals44 3.3.3Zurechnung der Gewerbeerträge und Gewerbekapitalien zum Organträger45 4.Änderungen der Organschaft durch das Steuersenkungsgesetz46 4.1Rechtsänderungen bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft47 4.2Rechtsänderungen bei der gewerbesteuerlichen Organschaft50 5.Beurteilung der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft 5.1Würdigung der körperschaftsteuerlichen Organschaft 5.1.1Auswirkungen des StSenkG auf die körperschaftsteuerliche Organschaft55 5.1.2Vor- und Nachteile der körperschaftsteuerlichen Organschaft57 5.2Würdigung der gewerbesteuerlichen Organschaft 5.2.1Auswirkungen des StSenkG auf die gewerbesteuerliche Organschaft61 5.2.2Vor- und Nachteile der gewerbesteuerlichen Organschaft63 5.3Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund der Unternehmenssteuerreform 5.3.1Betriebsausgabenabzug bei Tochterkapitalgesellschaften68 5.3.2Betriebsausgabenabzug bei natürlichen Personen als Anteilseigner72 5.3.3Zwischenschaltung einer Personenhandelsgesellschaft73 5.3.4Verlustnutzung der Tochtergesellschaft74 5.3.5Verlustnutzung der Muttergesellschaft74 5.3.6Vermeidung eines vollen Kapitalertragsteuerabzugs76 5.3.7Personengesellschaft als Organträger76 5.3.8Mehrmütterorganschaft81 5.3.9Gewerbesteuerliche Insellösungen84 6.Zusammenfassung85 Business & Economics / Accounting / General, Diplomica Verlag<
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Mellen, André:
Kennzeichen und Beurteilung der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft
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André Mellen:Kennzeichen und Beurteilung der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft
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André Mellen:Kennzeichen und Beurteilung der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft
- Erstausgabe 2002, ISBN: 9783832455194
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