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Ausgehend von der historisch gewachsenen Funktion öffentlicher Archive, die auf die Revolutionsgesetzgebung in Frankreich und die preußische Reformdiskussion zurückgeht, wird die Frage eines in Art. 5 Abs. 3 GG verbürgten Rechts auf Archivzugang des historischen Forschers diskutiert.Bartholomäus Manegold kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschneidung des Zugangs zu öffentlichen Archiven durch unverhältnismäßige Zugangssperren, Sperrfristen und Geheimhaltungsvorbehalte eine Verletzung grundrechtlicher Wissenschaftsfreiheit darstellt. Daneben hat die objektivrechtliche Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit organisationsrechtliche Folgen für das öffentliche Archivwesen: eine umfassende Anbietungspflicht öffentlicher Stellen einschließlich ihrer Amtsträger gegenüber den zuständigen öffentlichen Archiven hinsichtlich "ihrer" Unterlagen ist verfassungsrechtlich verankert. Öffentlichen Archiven ist ungeachtet ihrer nach wie vor nicht bestehenden formellen Rechtsfähigkeit im Bereich der historischen Forschungssicherung ein Mindestmaß an rechtlicher und organisatorischer Unabhängigkeit zuzubilligen, die ihnen die Wahrnehmung ihres verfassungsrechtlichen Auftrags effektiv ermöglicht. Die Einordnung der Archive als bloßer "Hilfsanstalten" steht dazu im Widerspruch. Der Grundsatz verfassungskonformer Auslegung der landes- und bundesarchivgesetzlichen Sperrfristen und Geheimhaltungsbestimmungen führt zu ihrer Neubewertung. Dies gilt v. a. für die Frage des Verhältnisses der Verschlußsachen-Einstufung gegenüber der Archivierung und Archivgutnutzung sowie auch für Zugangsbeschränkungen aus datenschutzrechtlichen Gründen einschließlich der unter dem originär presserechtlichen Begriff geregelten Ausnahme für "Personen der Zeitgeschichte". Ein rechtsvergleichender Blick gilt der jeweiligen Situation nach dem französischen Archivgesetz. Die Archivierungspflicht öffentlicher Stellen und das Archivzugangsrecht des historischen Forschers im Licht der Forschungsfreiheitsverbürgung des Art. 5 Abs. 3 GG. Administrative Law Akademische Freiheit /Recht, Archiv /Recht, Geheimhaltung 9783428803224 DE,GB,US,ES,IT,FR,MX German Law, Duncker & Humblot<
Bartholomäus Manegold: Archivrecht. - Die Archivierungspflicht öffentlicher Stellen und das Archivzugangsrecht des historischen Forschers im Licht der Forschungsfreiheitsverbürgung des Art. 5 Abs. 3 GG. - neues Buch
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Ausgehend von der historisch gewachsenen Funktion öffentlicher Archive, die auf die Revolutionsgesetzgebung in Frankreich und die preußische Reformdiskussion zurückgeht, wird die Frage eines in Art. 5 Abs. 3 GG verbürgten Rechts auf Archivzugang des historischen Forschers diskutiert.Bartholomäus Manegold kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschneidung des Zugangs zu öffentlichen Archiven durch unverhältnismäßige Zugangssperren, Sperrfristen und Geheimhaltungsvorbehalte eine Verletzung grundrechtlicher Wissenschaftsfreiheit darstellt. Daneben hat die objektivrechtliche Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit organisationsrechtliche Folgen für das öffentliche Archivwesen: eine umfassende Anbietungspflicht öffentlicher Stellen einschließlich ihrer Amtsträger gegenüber den zuständigen öffentlichen Archiven hinsichtlich ihrer Unterlagen ist verfassungsrechtlich verankert. Öffentlichen Archiven ist ungeachtet ihrer nach wie vor nicht bestehenden formellen Rechtsfähigkeit im Bereich der historischen Forschungssicherung ein Mindestmaß an rechtlicher und organisatorischer Unabhängigkeit zuzubilligen, die ihnen die Wahrnehmung ihres verfassungsrechtlichen Auftrags effektiv ermöglicht. Die Einordnung der Archive als bloßer Hilfsanstalten steht dazu im Widerspruch. Der Grundsatz verfassungskonformer Auslegung der landes- und bundesarchivgesetzlichen Sperrfristen und Geheimhaltungsbestimmungen führt zu ihrer Neubewertung. Dies gilt v. a. für die Frage des Verhältnisses der Verschlußsachen-Einstufung gegenüber der Archivierung und Archivgutnutzung sowie auch für Zugangsbeschränkungen aus datenschutzrechtlichen Gründen einschließlich der unter dem originär presserechtlichen Begriff geregelten Ausnahme für Personen der Zeitgeschichte. Ein rechtsvergleichender Blick gilt der jeweiligen Situation nach dem französischen Archivgesetz., [PU: Duncker & Humblot, Berlin]<
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Die Archivierungspflicht öffentlicher Stellen und das Archivzugangsrecht des historischen Forschers im Licht der Forschungsfreiheitsverbürgung des Art. 5 Abs. 3 GG. eBooks, eBook Download (PDF), Auflage, [PU: Duncker & Humblot GmbH], Seiten: 385, [ED: 1], Duncker & Humblot GmbH, 2013<
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Ausgehend von der historisch gewachsenen Funktion öffentlicher Archive, die auf die Revolutionsgesetzgebung in Frankreich und die preußische Reformdiskussion zurückgeht, wird die Frage eines in Art. 5 Abs. 3 GG verbürgten Rechts auf Archivzugang des historischen Forschers diskutiert.Bartholomäus Manegold kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschneidung des Zugangs zu öffentlichen Archiven durch unverhältnismäßige Zugangssperren, Sperrfristen und Geheimhaltungsvorbehalte eine Verletzung grundrechtlicher Wissenschaftsfreiheit darstellt. Daneben hat die objektivrechtliche Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit organisationsrechtliche Folgen für das öffentliche Archivwesen: eine umfassende Anbietungspflicht öffentlicher Stellen einschließlich ihrer Amtsträger gegenüber den zuständigen öffentlichen Archiven hinsichtlich "ihrer" Unterlagen ist verfassungsrechtlich verankert. Öffentlichen Archiven ist ungeachtet ihrer nach wie vor nicht bestehenden formellen Rechtsfähigkeit im Bereich der historischen Forschungssicherung ein Mindestmaß an rechtlicher und organisatorischer Unabhängigkeit zuzubilligen, die ihnen die Wahrnehmung ihres verfassungsrechtlichen Auftrags effektiv ermöglicht. Die Einordnung der Archive als bloßer "Hilfsanstalten" steht dazu im Widerspruch. Der Grundsatz verfassungskonformer Auslegung der landes- und bundesarchivgesetzlichen Sperrfristen und Geheimhaltungsbestimmungen führt zu ihrer Neubewertung. Dies gilt v. a. für die Frage des Verhältnisses der Verschlußsachen-Einstufung gegenüber der Archivierung und Archivgutnutzung sowie auch für Zugangsbeschränkungen aus datenschutzrechtlichen Gründen einschließlich der unter dem originär presserechtlichen Begriff geregelten Ausnahme für "Personen der Zeitgeschichte". Ein rechtsvergleichender Blick gilt der jeweiligen Situation nach dem französischen Archivgesetz. Die Archivierungspflicht öffentlicher Stellen und das Archivzugangsrecht des historischen Forschers im Licht der Forschungsfreiheitsverbürgung des Art. 5 Abs. 3 GG. Administrative Law Akademische Freiheit /Recht, Archiv /Recht, Geheimhaltung 9783428803224 DE,GB,US,ES,IT,FR,MX German Law, Duncker & Humblot<
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Buch in der Datenbank seit 2007-05-03T01:02:26+02:00 (Zurich) Detailseite zuletzt geändert am 2023-11-17T09:01:46+01:00 (Zurich) ISBN/EAN: 9783428503223
ISBN - alternative Schreibweisen: 978-3-428-50322-3 Alternative Schreibweisen und verwandte Suchbegriffe: Autor des Buches: bartholomäus manegold Titel des Buches: archivrecht, ich
Daten vom Verlag:
Autor/in: Bartholomäus Manegold Titel: Schriften zum Öffentlichen Recht; Archivrecht. - Die Archivierungspflicht öffentlicher Stellen und das Archivzugangsrecht des historischen Forschers im Licht der Forschungsfreiheitsverbürgung des Art. 5 Abs. 3 GG. Verlag: Duncker & Humblot 385 Seiten Erscheinungsjahr: 2013-01-17 Sprache: Deutsch 73,90 € (DE) Not available (reason unspecified) 385 S.
Inhaltsübersicht: Teil I: Zur Entstehung des wissenschaftlichen Archivwesens: 1. Kapitel: Archive und Geschichtswissenschaft - Teil II: Verfassungsrechtliche Rahmenbestimmungen für das Archivwesen: 2. Kapitel: Organisationsrechtliche Vorgaben des Grundgesetzes für ein öffentliches Archivwesen: Einrichtung und Unterhalt öffentlicher Archive als Ableitung verfassungsrechtlicher Leitprinzipien und Staatsaufgaben - Organisationsrechtliche Vorgaben der Grundrechte - 3. Kapitel: Das Archivzugangsrecht des historischen Forschers aus Art. 5 Abs. 3 GG: Der Schutzbereich historischer Forschungsfreiheit - Die Schranken des Archivzugangsrechts - Teil III: Archivverwaltungsrecht: 4. Kapitel: Allgemeiner Teil: Entstehung des Bundesarchivgesetzes - Archivrechtliche Begriffe - 5. Kapitel: Die Entstehung von öffentlichem Archivgut: Die Anbietungs- und Übergabepflicht öffentlicher Stellen - Umfang und Grenzen der Anbietungspflicht. Übergabeermächtigungen - Archivierung von nicht-öffentlichen Unterlagen privaten Ursprungs. Deposital- und Ergänzungsarchivgut - 6. Kapitel: Das Recht auf Archivbenutzung: Archivbenutzungsanspruch und allgemeine Sperrfrist - Nutzung personenbezogenen Archivguts - Nutzung von Archivgut, das "der Geheimhaltung" unterliegt - Nutzung von Archivgut Privater (Depositalgut) - Rechtsschutzfragen - Literaturverzeichnis, Sachwortregister
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