Sabrina Kläs:Ganztagsschulen
- neues Buch 2003, ISBN: 9783638539470
Im März 2003 hat der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) den Begriff `Ganztagsschule` definiert: Unter Ganztagsschulen werden Schulen verstanden, bei denen im Primar- oder Se… Mehr…
Im März 2003 hat der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) den Begriff `Ganztagsschule` definiert: Unter Ganztagsschulen werden Schulen verstanden, bei denen im Primar- oder Sekundarbereich 1 - über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst, - an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird, - die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert sowie in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Vormittagsunterricht stehen. Es werden drei Formen der Ganztagsschule unterschieden: - Voll gebundene Form: die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen. - Teilweise gebundene Form: Hier verpflichtet sich nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen. - Offene Form: Es ist in dieser Form der Ganztagsschule ein Aufenthalt verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule an mindestens drei Wochentagen von täglich mindestens sieben Zeitstunden für die Schülerinnen und Schüler möglich. Die Schülerinnen und Schüler oder die Erziehungsberechtigten müssen die Teilnahme an den ganztägigen Angeboten für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich erklären. Diese Definition lässt auf Grund des Einstimmigkeitsprinzips der Kultusministerkonferenz vieles offen und bewegt sich auf niedrigem Kompromissniveau, so dass die Bundesländer ihr eigenes Konzept einer Ganztagsschule entwickeln können. Es ist bedenklich, dass sich die Konzepte der Bundesländer mehr an den leeren Kassen der Länder und Kommunen (als Träger der äußeren Schulverwaltung) als an pädagogischen Standards orientieren könnten. Ganztagsschulen: Im März 2003 hat der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) den Begriff `Ganztagsschule` definiert: Unter Ganztagsschulen werden Schulen verstanden, bei denen im Primar- oder Sekundarbereich 1 - über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst, - an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird, - die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert sowie in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Vormittagsunterricht stehen. Es werden drei Formen der Ganztagsschule unterschieden: - Voll gebundene Form: die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen. - Teilweise gebundene Form: Hier verpflichtet sich nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen. - Offene Form: Es ist in dieser Form der Ganztagsschule ein Aufenthalt verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule an mindestens drei Wochentagen von täglich mindestens sieben Zeitstunden für die Schülerinnen und Schüler möglich. Die Schülerinnen und Schüler oder die Erziehungsberechtigten müssen die Teilnahme an den ganztägigen Angeboten für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich erklären. Diese Definition lässt auf Grund des Einstimmigkeitsprinzips der Kultusministerkonferenz vieles offen und bewegt sich auf niedrigem Kompromissniveau, so dass die Bundesländer ihr eigenes Konzept einer Ganztagsschule entwickeln können. Es ist bedenklich, dass sich die Konzepte der Bundesländer mehr an den leeren Kassen der Länder und Kommunen (als Träger der äußeren Schulverwaltung) als an pädagogischen Standards orientieren könnten., GRIN Verlag<
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Sabrina Kläs:Ganztagsschulen
- gebunden oder broschiert 2006, ISBN: 3638539474
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 2,0, Universität Koblenz-Landau (Institut für Bildung im Kindes- und Jugendalter), … Mehr…
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 2,0, Universität Koblenz-Landau (Institut für Bildung im Kindes- und Jugendalter), Veranstaltung: Berufsprofil Grundschullehrer, Sprache: Deutsch, Abstract: Im März 2003 hat der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) den Begriff Ganztagsschule definiert:Unter Ganztagsschulen werden Schulen verstanden, bei denen im Primar- oder Sekundarbereich 1- über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst,- an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird,- die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert sowie in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Vormittagsunterricht stehen.Es werden drei Formen der Ganztagsschule unterschieden:- Voll gebundene Form:die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.- Teilweise gebundene Form:Hier verpflichtet sich nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.- Offene Form:Es ist in dieser Form der Ganztagsschule ein Aufenthalt verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule an mindestens drei Wochentagen von täglich mindestens sieben Zeitstunden für die Schülerinnen und Schüler möglich. Die Schülerinnen und Schüler oder die Erziehungsberechtigten müssen die Teilnahme an den ganztägigen Angeboten für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich erklären.Diese Definition lässt auf Grund des Einstimmigkeitsprinzips der Kultusministerkonferenz vieles offen und bewegt sich auf niedrigem Kompromissniveau, so dass die Bundesländer ihr eigenes Konzept einer Ganztagsschule entwickeln können. Es ist bedenklich, dass sich die Konzepte der Bundesländer mehr an den leeren Kassen der Länder und Kommunen (als Träger der äußeren Schulverwaltung) als an pädagogischen Standards orientieren könnten. Media eBooks, 21 Seiten, Media > Books, GRIN Verlag, 2006<
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BEISPIEL
Sabrina Kläs:Ganztagsschulen
- gebunden oder broschiert 2005, ISBN: 9783638539470
Im März 2003 hat der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) den Begriff Ganztagsschule definiert: Unter Ganztagsschulen werden Schulen verstanden, bei denen im Primar- oder Seku… Mehr…
Im März 2003 hat der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) den Begriff Ganztagsschule definiert: Unter Ganztagsschulen werden Schulen verstanden, bei denen im Primar- oder Sekundarbereich 1 - über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst, - an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird, - die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert sowie in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Vormittagsunterricht stehen. Es werden drei Formen der Ganztagsschule unterschieden: - Voll gebundene Form: die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen. - Teilweise gebundene Form: Hier verpflichtet sich nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen. - Offene Form: Es ist in dieser Form der Ganztagsschule ein Aufenthalt verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule an mindestens drei Wochentagen von täglich mindestens sieben Zeitstunden für die Schülerinnen und Schüler möglich. Die Schülerinnen und Schüler oder die Erziehungsberechtigten müssen die Teilnahme an den ganztägigen Angeboten für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich erklären. Diese Definition lässt auf Grund des Einstimmigkeitsprinzips der Kultusministerkonferenz vieles offen und bewegt sich auf niedrigem Kompromissniveau, so dass die Bundesländer ihr eigenes Konzept einer Ganztagsschule entwickeln können. Es ist bedenklich, dass sich die Konzepte der Bundesländer mehr an den leeren Kassen der Länder und Kommunen (als Träger der äußeren Schulverwaltung) als an pädagogischen Standards orientieren könnten. Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 2,0, Universität Koblenz-Landau (Institut für Bildung im Kindes- und Jugendalter), Veranstaltung: Berufsprofil Grundschullehrer, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch., [PU: Grin-Verlag, München ]<
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- neues Buch ISBN: 9783638539470
[KW: PDF ,BILDUNGSWESEN (SCHULE,HOCHSCHULE) ,HOCHSCHULSCHRIFTEN ,GEISTESWISSENSCHAFTEN KUNST MUSIK , PAEDAGOGIK , BILDUNGSWESEN ,GANZTAGSSCHULEN ,BERUFSPROFIL ,GRUNDSCHULLEHRER] <-> <-> … Mehr…
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