Mackes, Michael:Sanktionen in der Grundsicherung
- Taschenbuch 2010, ISBN: 3640637062, Lieferbar binnen 4-6 Wochen Versandkosten:Versandkostenfrei innerhalb der BRD
Internationaler Buchtitel. Verlag: GRIN Verlag, Paperback, 52 Seiten, L=214mm, B=149mm, H=10mm, Gew.=82gr, [GR: 15210 - HC/Philosophie/Populäre Darstellungen], Kartoniert/Broschiert, Klap… Mehr…
Internationaler Buchtitel. Verlag: GRIN Verlag, Paperback, 52 Seiten, L=214mm, B=149mm, H=10mm, Gew.=82gr, [GR: 15210 - HC/Philosophie/Populäre Darstellungen], Kartoniert/Broschiert, Klappentext: Mit dem Inkrafttreten des "Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)-Grundsicherung für Arbeitssuchende" und des "Sozialgesetzbuch zwölftes Buch (SGB XII)-Sozialhilfe" am 1.Januar 2005 wurde die Arbeits- und Armutspolitik revolutioniert. Seid der Verabschiedung des Bundessozialhilfegesetz 1961 wurde in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr so eine umfassende Umgestaltung der sozialen Sicherung vorgenommen. Diese Umstrukturierung der Grundsicherung wurde unter dem programmatischen Grundsatz "Fordern und Fördern" umgesetzt. Dieses neue Leitmotiv und die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen sind für Arbeitslosengeld II-Bezieher, also erwerbsfähige Hilfebedürftige, von hoher Bedeutung, da es für diese durch die Reform keine "Schutzschranken"(Bruhn-Tripp, Tripp 2007: 39) mehr gibt und sie, sofern sie ihre Eigenverantwortung auf dem Arbeitsmarkt nicht aktiv wahrnehmen, stufenweise finanziell sanktioniert werden können . Das kann aufgrund der 2007 zusätzlich eingeführten Novellierung der Sanktionsnorm dazu führen, dass einigen Arbeitslosen jeder Anspruch auf Arbeitslosengeld II und sonstigen sozialen Sicherungsleistungen entzogen wird und sie sich selbst mittellos überlassen sind. So gab die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Jahresbericht für das Jahr 2008 an vom Januar bis zum September 1.429.426 Sanktionen ausgesprochen zu haben .Ein Bündnis an oppositionellen Parteipolitikern, Gewerkschaftern, Sozialverbänden ,Wissenschaftlern und anderen medialen Persönlichkeiten fordern gegenwärtig ein Moratorium des Sanktionsparagraphen im zweiten Sozialgesetzbuch.Sie fordern das Abschaffen von Sanktionen in der Grundsicherung also somit ein bedingungsloses Grundeinkommen.Doch dieses setzt voraus, dass der Steuerzahler als Finanzier zuvor dieses bedingungslose Grundeinkommen für die Hilfebedürftigen erwirtschaftet(Kreutzburg, 2009).Hierbei stellt sich die Frage, ob diese Form der Arbeits- und Armutspolitik in der Bundesrepublik Deutschland moralisch vertretbar ist.Darf ein Mensch der nicht Bereit ist, seine Eigenverantwortung auf dem Arbeitsmarkt aktiv wahrzunehmen bzw. sich der Arbeit verweigert der staatlichen Gemeinschaft ausgeschlossen und ihm jedes Recht auf Sozialleistungen entzogen werden? Kann eine Arbeitergesellschaft wie die der Bundesrepublik Deutschland sich leisten Erwerbsfähige zu alimentieren ohne das diese einer Erwerbsarbeit nachgehen? Verstößt der Entzug des Existenzminimums nicht gegen die Verletzlichkeit der Menschenwürde(Artikel 1Grundgesetz? Mit dem Inkrafttreten des "Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)-Grundsicherung für Arbeitssuchende" und des "Sozialgesetzbuch zwölftes Buch (SGB XII)-Sozialhilfe" am 1.Januar 2005 wurde die Arbeits- und Armutspolitik revolutioniert. Seid der Verabschiedung des Bundessozialhilfegesetz 1961 wurde in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr so eine umfassende Umgestaltung der sozialen Sicherung vorgenommen. Diese Umstrukturierung der Grundsicherung wurde unter dem programmatischen Grundsatz "Fordern und Fördern" umgesetzt. Dieses neue Leitmotiv und die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen sind für Arbeitslosengeld II-Bezieher, also erwerbsfähige Hilfebedürftige, von hoher Bedeutung, da es für diese durch die Reform keine "Schutzschranken"(Bruhn-Tripp, Tripp 2007: 39) mehr gibt und sie, sofern sie ihre Eigenverantwortung auf dem Arbeitsmarkt nicht aktiv wahrnehmen, stufenweise finanziell sanktioniert werden können . Das kann aufgrund der 2007 zusätzlich eingeführten Novellierung der Sanktionsnorm dazu führen, dass einigen Arbeitslosen jeder Anspruch auf Arbeitslosengeld II und sonstigen sozialen Sicherungsleistungen entzogen wird und sie sich selbst mittellos überlassen sind. So gab die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Jahresbericht für das Jahr 2008 an vom Januar bis zum September 1.429.426 Sanktionen ausgesprochen zu haben .Ein Bündnis an oppositionellen Parteipolitikern, Gewerkschaftern, Sozialverbänden ,Wissenschaftlern und anderen medialen Persönlichkeiten fordern gegenwärtig ein Moratorium des Sanktionsparagraphen im zweiten Sozialgesetzbuch.Sie fordern das Abschaffen von Sanktionen in der Grundsicherung also somit ein bedingungsloses Grundeinkommen.Doch dieses setzt voraus, dass der Steuerzahler als Finanzier zuvor dieses bedingungslose Grundeinkommen für die Hilfebedürftigen erwirtschaftet(Kreutzburg, 2009).Hierbei stellt sich die Frage, ob diese Form der Arbeits- und Armutspolitik in der Bundesrepublik Deutschland moralisch vertretbar ist.Darf ein Mensch der nicht Bereit ist, seine Eigenverantwortung auf dem Arbeitsmarkt aktiv wahrzunehmen bzw. sich der Arbeit verweigert der staatlichen Gemeinschaft ausgeschlossen und ihm jedes Recht auf Sozialleistungen entzogen werden? Kann eine Arbeitergesellschaft wie die der Bundesrepublik Deutschland sich leisten Erwerbsfähige zu alimentieren ohne das diese einer Erwerbsarbeit nachgehen? Verstößt der Entzug des Existenzminimums nicht gegen die Verletzlichkeit der Menschenwürde(Artikel 1Grundgesetz?<