2005, ISBN: 9783836620024
mit besonderer Berücksichtigung des neuen SGB II § 16 Inhaltsangabe:Einleitung: Der gegenwärtige Umbau in den Bereichen des Sozialsystems, verbunden mit Schlagwörtern wie beispielsweise A… Mehr…
mit besonderer Berücksichtigung des neuen SGB II § 16 Inhaltsangabe:Einleitung: Der gegenwärtige Umbau in den Bereichen des Sozialsystems, verbunden mit Schlagwörtern wie beispielsweise Arbeitsmarktreform, Gesundheitsreform und Sozialreform, ist von Verunsicherung geprägt. Neue Gesetzestexte liegen vor, insbesondere die Sozialgesetzbücher II und XII. Weitere werden erwartet, wie zum Beispiel das Präventionsgesetz. Aufgrund der komplexen und teilweise komplizierten Materie sowie hinsichtlich der wechselseitigen Auswirkungen im Zusammenspiel von Politik und Verwaltung kann derzeitig niemand sichere Aussagen über die Auswirkungen in der Praxis treffen. Dabei besteht dringender Handlungsbedarf. Diese Veränderungen werden die Arbeit der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke (BBS) maßgeblich beeinflussen. Es wird vermutet, dass sich die ohnehin problematische Situation der BBS aufgrund einer unzureichend geregelten Finanzierung zuspitzen könnte. Das zu lösende Grundproblem besteht darin, dass es bisher nicht gelungen ist, die BBS in der Sozialgesetzgebung zu verankern, obwohl sie sich bereits als wesentlicher und unverzichtbarer Baustein im Netzwerk der Suchthilfen bewährt haben. Auf diese schwierige Situation der BBS werde ich in meiner Diplomarbeit eingehen. Im ersten Kapitel stelle ich ihre Realität und Rahmenbedingungen dar. Dabei wird von einer feinen Differenzierung abgesehen und unter Bezug der bundesweiten Diskussion sowie der brandenburgischen Landessuchtpolitik exemplarisch argumentiert. Außerdem erfolgt eine Literaturauswertung, in der Soll-Zustände und optimale Rahmenbedingungen benannt und diskutiert werden. Im zweiten Schritt wird anhand von vier ausgewählten Beispielen die derzeitige Situation der BBS im Land Brandenburg beschrieben. Damit soll die Problematik verdeutlicht und eine vergleichende Bewertung vorgenommen werden. Im dritten Kapitel werden Anregungen zur Weiterentwicklung der BBS formuliert. Dort werden Vorschläge unterbreitet, wie die Schere zwischen der Ist-Situation und dem Soll-Zustand geschlossen werden kann. Hierbei werden Aspekte des Sozialmanagements, insbesondere des Qualitätsmanagements einbezogen. Ebenso werden die Chancen zur Weiterentwicklung der BBS im Rahmen des neuen SGB II dargestellt. Das Ziel der vorliegenden Diplomarbeit besteht zusammengefasst darin, die bisherige Arbeit der BBS zu würdigen und unter Bezug auf die anstehenden Veränderungen Umsetzungsvorschläge für die Scheren-Schließung zu unterbreiten. Hinsichtlich der oben umrissenen Situation der BBS beschloss die Brandenburgische Landessuchtkonferenz im Jahre 2002 die Gründung eines Arbeitskreises ¿Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen¿. Dieser Arbeitskreis wurde mit der Entwicklung von Qualitätsstandards für BBS und Vorschlägen zur Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen beauftragt. Die Gründung und den Start der Arbeit des Arbeitskreises konnte ich während meines Praktikums bei der Landessuchtbeauftragten im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) des Landes Brandenburg unmittelbar miterleben. Ebenso gewann ich während meines Praktikums den Eindruck, dass die vom MASGF bereits im Jahr 1994 veröffentlichten Mindeststandards für BBS nicht flächendeckend in Brandenburg umgesetzt worden sind. In Vor-Ort-Gesprächen wurde deutlich, dass es BBS gibt, die beispielsweise durch ihre Arbeit nur ältere alkoholkranke Männer erreichen oder die inzwischen bewährten Arbeitsmethoden, wie zum Beispiel Case Management, Frühintervention bei jugendlichen Drogenkonsumenten, nicht ausreichend in ihre Arbeitsansätze integrieren. In diesem Zusammenhang entstand die Idee zum Thema der Diplomarbeit. Die ersten Überlegungen zur Thematik habe ich in einer Gedankenkarte (Mindmap) festgehalten, die zur Information im Anhang 6.3. beifügt ist. Mit der Diplomarbeit soll ein Beitrag dazu geleistet werden, Umsetzungsvorschläge zu benennen, die den BBS sowohl hinsichtlich eines modernen Sozialmanagements, als auch mit Blick auf die aktuell anstehenden Veränderungen im Sozialgesetzbuch neue Chancen für eine Weiterentwicklung eröffnen können. Insgesamt könnte durch diese Vorschläge, wenn auch in begrenztem Umfang, der Gesundheitszieleprozess - bezogen auf die Verbesserung der ambulanten Grundversorgung für Abhängigkeitskranke und Gefährdete ¿ der Brandenburgischen Landessuchtkonferenzunterstützt werden. Zum Thema der Diplomarbeit hat mich insbesondere die Tatsache bewogen, dass die Erneuerungen der Rahmenbedingungen in der sozialen Arbeit auch als Chance begriffen werden können, die Arbeit der Fachkräfte in den BBS transparent werden zu lassen und deren Anstrengungen zu würdigen. Durch meine Teilnahme am Fachtag des Fachverbandes Drogen und Rauschmittel e.V. zum Thema ¿Hart am Wind ¿ Kursveränderungen 2005 in der ambulanten Suchthilfe¿ am 22.11.2004 in Leipzig wurden meine Überlegungen bestärkt. Ebenso bestätigten die Beiträge auf der brandenburgischen Fachtagung ¿Sucht ¿ Arbeit ¿ Teilhabe¿ am 25.11.2004 in Potsdam das Vorgehen. Mit Interesse verfolgte ich die aktuellen Diskussionen auf diesen Veranstaltungen. Wesentliche Kernaussagen werden in die Ausführungen aufgenommen.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Abkürzungsverzeichnis3 Einleitung5 1.Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke9 1.1Aktuelle Situation - Missbrauch und Sucht, Zielgruppen, heutige Suchthilfe10 1.2Bundesweite Zustandsbeschreibung der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke18 1.3IST -Beschreibung im Land Brandenburg26 1.4Fazit35 2.Die derzeitige Situation von vier ausgewählten ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen im Land Brandenburg37 2.1Vorgehensweise und Erhebungsinstrument37 2.2Durchführung der Interviews38 2.3Auswertung und Interpretation der Ergebnisse41 2.4Resümee und Stellungnahme55 3.Vorschläge zur Erreichung des SOLL- Zustandes58 3.1Der SOLL - Zustand- Vision oder Realität 58 3.2Allgemeine Handlungsansätze im Rahmen des Qualitätsmanagements - Was ist mit QM möglich 69 3.3Vorschläge von Maßnahmen zur Scherenschließung zwischen IST und SOLL ¿ ¿SOLL¿ soll Realität werden76 3.4Chancen der Weiterentwicklung im Rahmen des neuen SGB II, 16, Absatz 284 4.Zusammenfassung91 5.Literaturverzeichnis95 6.Anhang100 6.1Erhebungsverfahren ¿ Gesprächsleitfaden103 6.2Übersicht Abbildungen und Tabellen107 6.3Mindmap: Erste Überlegungen zum Thema108 6.4Sozialgesetzbuch 16 Absatz 2109Textprobe:Textprobe: Kapitel 3., Vorschläge zur Erreichung des SOLL- Zustandes: In diesem Kapitel werden Ziele und Maßnahmen beschrieben, welche bei der Weiterentwicklung der BBS beachtet werden müssen. Gleichzeitig wird der Frage nachgegangen ¿was wirkt ¿. Im Mittelpunkt steht die Scherenschließung zwischen der aktuellen Situation der BBS in Brandenburg und dem zukünftigen SOLL- Zustand. Zum einen geht es im Abschnitt 3.1. um die Darstellung des SOLL ¿Zustandes und im Abschnitt 3.2. um das Aufzeigen der Möglichkeiten von Qualitätsmanagement (QM). Zum anderen wird im Abschnitt 3.3. aufgezeigt, wie die Arbeit der BBS konzeptionell und in der alltäglichen Praxis ausgestaltet werden kann, damit sie für die gesetzgebenden und finanzierenden öffentlichen Hände attraktiver sind. Dabei ist zuverlässige Qualitätssicherung in den BBS das A und O. Wie die BBS dabei konkreter werden müssen, soll aufgezeigt werden. Im Abschnitt 3.4. wird die Weiterntwicklung der BBS am Beispiel des SGB II dargestellt. Der SOLL - Zustand - Vision oder Realität : Die Frage ¿Wie soll BBS aussehen ¿ könnte dazu verleiten, in einer Art Wunschzettel-Manie all das aufzulisten, was man alles gern hätte. Erfahrungsgemäß ist es jedoch meist so, dass man bestenfalls nur einzelne der Wünsche oder gar nichts bekommt. Zudem haben Wunschzettel eine begrenzte Wirksamkeit ¿ nach Weihnachten ist alles vorbei und der Wunschzettel landet im Papierkorb. In Hinblick auf den SOLL ¿Zustand der BBS eignet sich also diese Strategie nicht. Deshalb möchte der Verfasser anhand der im 1. Kapitel bereits genannten Materialien vorgehen. Unter Bezug auf die DHS-Leistungsbeschreibung 1999, auf das ARS 2001 sowie auf den erarbeiteten Entwurf von Standards und Qualitätsmerkmalen der BBS im Land Brandenburg 2004 des Arbeitskreises BBS der Landessuchtkonferenz, wird eine SOLL ¿ Beschreibung vorgenommen, die als ein produktives Konzept für die zukunftsorientierte Arbeit der BBS in Brandenburg dienen soll. Zu Beginn ist festzuhalten, dass BBS unverzichtbare Bindeglieder im Netzwerk der Suchtkrankenhilfe sein sollten. Sie tragen mit ihren komplexen Leistungen wesentlich zur Wirksamkeit der unterschiedlichen Hilfen aller Leistungsträger in diesem Arbeitsfeld bei. Mit einem breiten Spektrum von Angeboten erfüllen die BBS Aufgaben im Sinne des Grundsatzes ¿Ambulant vor Stationär¿ und wirken somit insgesamt kostendämpfend. Die Kommunen, das Land und die Sozialversicherungsträger haben die Aufgabe, die Finanzierung der BBS entsprechend der jeweiligen Angebotsleistungen gemeinsam sicherzustellen. Die Tätigkeit der BBS zielt auf der personenbezogenen und auf der institutionellen Ebene auf eine Vermeidung bzw. Bewältigung von Abhängigkeitserkrankungen und auf die Verhinderung von Suchtmittelmissbrauch. Die BBS bieten persönliche Beratung, Behandlung und die Vermittlung zu weiterführenden Hilfen sowie Leistungen in der Vernetzung von ambulanter und stationärer Hilfe für Suchtkranke in der Region an. Darüber hinaus wird ein angemessenes Angebot für Mitbetroffene und für Multiplikatoren zur Suchtprävention vorgehalten. Die Beschreibung des SOLL ¿Zustandes ist wie folgt aufgebaut: - rechtliche und finanzielle Grundlagen. - Zielgruppen und Kooperationspartner. - Vernetzungsziele und ¿ aufgaben. - Qualitätssicherung. - Leistungssegmente einer BBS. I. Als rechtliche und finanzielle Grundlagen sind zu nennen: BbgGDG in Verbindung mit SGB I und das BbgPsychKG: Die Kommune ist zuständig für die nichtmedizinischen Interventionen. Die Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg sind über 12 des BbgGDG verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für die Beratung und Betreuung von Abhängigkeitskranken, -gefährdeten und ihren Angehörigen ein bedarfsgerechtes Angebot vorhanden ist. Ebenso kann das BbgPsychKG gemäß 1 herangezogen werden. Hier wird ein kleinerer Kreis von Personen angesprochen, die an einer Abhängigkeit leiden und den Kranken gleich zu setzen sind, die an einer Psychose oder einer psychischen Störung leiden. Das BbgPsychKG regelt in 6 Absatz 3, dass die Landkreise und kreisfreien Städte darauf hinwirken, entsprechende Angebote vorzuhalten. Darüber hinaus wird in 6 Absatz 4 BbgPsychKG eine Zusammenarbeitspflicht zwischen Sozialpsychiatrischen Diensten an Gesundheitsämtern und den an der Versorgung beteiligten Stellen, also auch BBS, festgeschrieben. Gleichzeitig kann auch im SGB I aus 1 und 2 sehr allgemein im Sinne der Daseinsvorsorge hergeleitet werden, dass die Vorhaltung von Suchtberatung eine Aufgabe des örtlichen Sozialhilfeträgers im Rahmen der Eingliederungshilfe ist. Für die BBS ist es zwar optimal, einen Leistungs- bzw. Kooperationsvertrag mit der Kommune abzuschließen, aber erstens ersetzt dieser Vertrag nicht den Zuwendungsbescheid und zweitens ist es eine Frage der Gestaltung, wieviel Absicherung bzw. Sicherheit dort enthalten ist. Diese Verträge können allgemein im Sinne der Daseinsvorsorge formuliert werden. Eine konkrete Ableitung für finanzielle Ansprüche können nur aus den Leistungsgesetzen hergeleitet werden. BSHG (SGB XII ab 1.1. 2005): Hier geht es um den Bereich der Eingliederungshilfe oder um Hilfen in ¿besonderen Lebenslagen¿. Dabei ist der 93 Grundlage für die Verträge. Hierbei handelt es sich um Individualansprüche auf Beratung, worunter man auch Suchtberatung verstehen kann. Außerdem werden im SGB XII Eingliederungsleistungen für behinderte Menschen ( 53 bis 60, alt BSHG: 39f.) und Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ( 67 bis 69, alt BSHG: 72) benannt. SGB IX (seit 1.7. 2001): Ziel des SGB IX ist es die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen. Dazu zählen auch Suchtkranke. Dieses Ziel soll mit einem schnellerem Zugang zu Rehabilitationsleistungen, mit nahtlosen Behandlungsübergängen und mit neuen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährleistet werden. Mit Blick auf das SGB IX kann davon ausgegangen werden, dass dieses Gesetz in seiner Gesamtheit oder im Rahmen von verschiedenen Einzelregelungen einen Beitrag zu einer besseren Versorgung von Suchtkranken durch die BBS leisten kann. Hier einige ausgewählte Regelungen des Gesetzes, die für eine Verbesserung der Arbeit der BBS geeignet wären: - 3 Vorrang von Prävention. - 30 Früherkennung und Frühförderung. - 11, 33 ¿ 44 Teilhabe am Arbeitsleben. - 14 Zuständigkeitsklärung. - 29 Förderung der Selbsthilfe. Chancen Zur Weiterentwicklung Der Ambulanten Beratung: Inhaltsangabe:Einleitung: Der gegenwärtige Umbau in den Bereichen des Sozialsystems, verbunden mit Schlagwörtern wie beispielsweise Arbeitsmarktreform, Gesundheitsreform und Sozialreform, ist von Verunsicherung geprägt. Neue Gesetzestexte liegen vor, insbesondere die Sozialgesetzbücher II und XII. Weitere werden erwartet, wie zum Beispiel das Präventionsgesetz. Aufgrund der komplexen und teilweise komplizierten Materie sowie hinsichtlich der wechselseitigen Auswirkungen im Zusammenspiel von Politik und Verwaltung kann derzeitig niemand sichere Aussagen über die Auswirkungen in der Praxis treffen. Dabei besteht dringender Handlungsbedarf. Diese Veränderungen werden die Arbeit der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke (BBS) maßgeblich beeinflussen. Es wird vermutet, dass sich die ohnehin problematische Situation der BBS aufgrund einer unzureichend geregelten Finanzierung zuspitzen könnte. Das zu lösende Grundproblem besteht darin, dass es bisher nicht gelungen ist, die BBS in der Sozialgesetzgebung zu verankern, obwohl sie sich bereits als wesentlicher und unverzichtbarer Baustein im Netzwerk der Suchthilfen bewährt haben. Auf diese schwierige Situation der BBS werde ich in meiner Diplomarbeit eingehen. Im ersten Kapitel stelle ich ihre Realität und Rahmenbedingungen dar. Dabei wird von einer feinen Differenzierung abgesehen und unter Bezug der bundesweiten Diskussion sowie der brandenburgischen Landessuchtpolitik exemplarisch argumentiert. Außerdem erfolgt eine Literaturauswertung, in der Soll-Zustände und optimale Rahmenbedingungen benannt un, Diplomica Verlag<
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2005, ISBN: 9783836620024
mit besonderer Berücksichtigung des neuen SGB II § 16 Inhaltsangabe:Einleitung: Der gegenwärtige Umbau in den Bereichen des Sozialsystems, verbunden mit Schlagwörtern wie beispielsweise A… Mehr…
mit besonderer Berücksichtigung des neuen SGB II § 16 Inhaltsangabe:Einleitung: Der gegenwärtige Umbau in den Bereichen des Sozialsystems, verbunden mit Schlagwörtern wie beispielsweise Arbeitsmarktreform, Gesundheitsreform und Sozialreform, ist von Verunsicherung geprägt. Neue Gesetzestexte liegen vor, insbesondere die Sozialgesetzbücher II und XII. Weitere werden erwartet, wie zum Beispiel das Präventionsgesetz. Aufgrund der komplexen und teilweise komplizierten Materie sowie hinsichtlich der wechselseitigen Auswirkungen im Zusammenspiel von Politik und Verwaltung kann derzeitig niemand sichere Aussagen über die Auswirkungen in der Praxis treffen. Dabei besteht dringender Handlungsbedarf. Diese Veränderungen werden die Arbeit der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke (BBS) maßgeblich beeinflussen. Es wird vermutet, dass sich die ohnehin problematische Situation der BBS aufgrund einer unzureichend geregelten Finanzierung zuspitzen könnte. Das zu lösende Grundproblem besteht darin, dass es bisher nicht gelungen ist, die BBS in der Sozialgesetzgebung zu verankern, obwohl sie sich bereits als wesentlicher und unverzichtbarer Baustein im Netzwerk der Suchthilfen bewährt haben. Auf diese schwierige Situation der BBS werde ich in meiner Diplomarbeit eingehen. Im ersten Kapitel stelle ich ihre Realität und Rahmenbedingungen dar. Dabei wird von einer feinen Differenzierung abgesehen und unter Bezug der bundesweiten Diskussion sowie der brandenburgischen Landessuchtpolitik exemplarisch argumentiert. Außerdem erfolgt eine Literaturauswertung, in der Soll-Zustände und optimale Rahmenbedingungen benannt und diskutiert werden. Im zweiten Schritt wird anhand von vier ausgewählten Beispielen die derzeitige Situation der BBS im Land Brandenburg beschrieben. Damit soll die Problematik verdeutlicht und eine vergleichende Bewertung vorgenommen werden. Im dritten Kapitel werden Anregungen zur Weiterentwicklung der BBS formuliert. Dort werden Vorschläge unterbreitet, wie die Schere zwischen der Ist-Situation und dem Soll-Zustand geschlossen werden kann. Hierbei werden Aspekte des Sozialmanagements, insbesondere des Qualitätsmanagements einbezogen. Ebenso werden die Chancen zur Weiterentwicklung der BBS im Rahmen des neuen SGB II dargestellt. Das Ziel der vorliegenden Diplomarbeit besteht zusammengefasst darin, die bisherige Arbeit der BBS zu würdigen und unter Bezug auf die anstehenden Veränderungen Umsetzungsvorschläge für die Scheren-Schließung zu unterbreiten. Hinsichtlich der oben umrissenen Situation der BBS beschloss die Brandenburgische Landessuchtkonferenz im Jahre 2002 die Gründung eines Arbeitskreises ¿Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen¿. Dieser Arbeitskreis wurde mit der Entwicklung von Qualitätsstandards für BBS und Vorschlägen zur Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen beauftragt. Die Gründung und den Start der Arbeit des Arbeitskreises konnte ich während meines Praktikums bei der Landessuchtbeauftragten im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) des Landes Brandenburg unmittelbar miterleben. Ebenso gewann ich während meines Praktikums den Eindruck, dass die vom MASGF bereits im Jahr 1994 veröffentlichten Mindeststandards für BBS nicht flächendeckend in Brandenburg umgesetzt worden sind. In Vor-Ort-Gesprächen wurde deutlich, dass es BBS gibt, die beispielsweise durch ihre Arbeit nur ältere alkoholkranke Männer erreichen oder die inzwischen bewährten Arbeitsmethoden, wie zum Beispiel Case Management, Frühintervention bei jugendlichen Drogenkonsumenten, nicht ausreichend in ihre Arbeitsansätze integrieren. In diesem Zusammenhang entstand die Idee zum Thema der Diplomarbeit. Die ersten Überlegungen zur Thematik habe ich in einer Gedankenkarte (Mindmap) festgehalten, die zur Information im Anhang 6.3. beifügt ist. Mit der Diplomarbeit soll ein Beitrag dazu geleistet werden, Umsetzungsvorschläge zu benennen, die den BBS sowohl hinsichtlich eines modernen Sozialmanagements, als auch mit Blick auf die aktuell anstehenden Veränderungen im Sozialgesetzbuch neue Chancen für eine Weiterentwicklung eröffnen können. Insgesamt könnte durch diese Vorschläge, wenn auch in begrenztem Umfang, der Gesundheitszieleprozess - bezogen auf die Verbesserung der ambulanten Grundversorgung für Abhängigkeitskranke und Gefährdete ¿ der Brandenburgischen Landessuchtkonferenzunterstützt werden. Zum Thema der Diplomarbeit hat mich insbesondere die Tatsache bewogen, dass die Erneuerungen der Rahmenbedingungen in der sozialen Arbeit auch als Chance begriffen werden können, die Arbeit der Fachkräfte in den BBS transparent werden zu lassen und deren Anstrengungen zu würdigen. Durch meine Teilnahme am Fachtag des Fachverbandes Drogen und Rauschmittel e.V. zum Thema ¿Hart am Wind ¿ Kursveränderungen 2005 in der ambulanten Suchthilfe¿ am 22.11.2004 in Leipzig wurden meine Überlegungen bestärkt. Ebenso bestätigten die Beiträge auf der brandenburgischen Fachtagung ¿Sucht ¿ Arbeit ¿ Teilhabe¿ am 25.11.2004 in Potsdam das Vorgehen. Mit Interesse verfolgte ich die aktuellen Diskussionen auf diesen Veranstaltungen. Wesentliche Kernaussagen werden in die Ausführungen aufgenommen.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Abkürzungsverzeichnis3 Einleitung5 1.Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke9 1.1Aktuelle Situation - Missbrauch und Sucht, Zielgruppen, heutige Suchthilfe10 1.2Bundesweite Zustandsbeschreibung der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke18 1.3IST -Beschreibung im Land Brandenburg26 1.4Fazit35 2.Die derzeitige Situation von vier ausgewählten ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen im Land Brandenburg37 2.1Vorgehensweise und Erhebungsinstrument37 2.2Durchführung der Interviews38 2.3Auswertung und Interpretation der Ergebnisse41 2.4Resümee und Stellungnahme55 3.Vorschläge zur Erreichung des SOLL- Zustandes58 3.1Der SOLL - Zustand- Vision oder Realität 58 3.2Allgemeine Handlungsansätze im Rahmen des Qualitätsmanagements - Was ist mit QM möglich 69 3.3Vorschläge von Maßnahmen zur Scherenschließung zwischen IST und SOLL ¿ ¿SOLL¿ soll Realität werden76 3.4Chancen der Weiterentwicklung im Rahmen des neuen SGB II, 16, Absatz 284 4.Zusammenfassung91 5.Literaturverzeichnis95 6.Anhang100 6.1Erhebungsverfahren ¿ Gesprächsleitfaden103 6.2Übersicht Abbildungen und Tabellen107 6.3Mindmap: Erste Überlegungen zum Thema108 6.4Sozialgesetzbuch 16 Absatz 2109Textprobe:Textprobe: Kapitel 3., Vorschläge zur Erreichung des SOLL- Zustandes: In diesem Kapitel werden Ziele und Maßnahmen beschrieben, welche bei der Weiterentwicklung der BBS beachtet werden müssen. Gleichzeitig wird der Frage nachgegangen ¿was wirkt ¿. Im Mittelpunkt steht die Scherenschließung zwischen der aktuellen Situation der BBS in Brandenburg und dem zukünftigen SOLL- Zustand. Zum einen geht es im Abschnitt 3.1. um die Darstellung des SOLL ¿Zustandes und im Abschnitt 3.2. um das Aufzeigen der Möglichkeiten von Qualitätsmanagement (QM). Zum anderen wird im Abschnitt 3.3. aufgezeigt, wie die Arbeit der BBS konzeptionell und in der alltäglichen Praxis ausgestaltet werden kann, damit sie für die gesetzgebenden und finanzierenden öffentlichen Hände attraktiver sind. Dabei ist zuverlässige Qualitätssicherung in den BBS das A und O. Wie die BBS dabei konkreter werden müssen, soll aufgezeigt werden. Im Abschnitt 3.4. wird die Weiterntwicklung der BBS am Beispiel des SGB II dargestellt. Der SOLL - Zustand - Vision oder Realität : Die Frage ¿Wie soll BBS aussehen ¿ könnte dazu verleiten, in einer Art Wunschzettel-Manie all das aufzulisten, was man alles gern hätte. Erfahrungsgemäß ist es jedoch meist so, dass man bestenfalls nur einzelne der Wünsche oder gar nichts bekommt. Zudem haben Wunschzettel eine begrenzte Wirksamkeit ¿ nach Weihnachten ist alles vorbei und der Wunschzettel landet im Papierkorb. In Hinblick auf den SOLL ¿Zustand der BBS eignet sich also diese Strategie nicht. Deshalb möchte der Verfasser anhand der im 1. Kapitel bereits genannten Materialien vorgehen. Unter Bezug auf die DHS-Leistungsbeschreibung 1999, auf das ARS 2001 sowie auf den erarbeiteten Entwurf von Standards und Qualitätsmerkmalen der BBS im Land Brandenburg 2004 des Arbeitskreises BBS der Landessuchtkonferenz, wird eine SOLL ¿ Beschreibung vorgenommen, die als ein produktives Konzept für die zukunftsorientierte Arbeit der BBS in Brandenburg dienen soll. Zu Beginn ist festzuhalten, dass BBS unverzichtbare Bindeglieder im Netzwerk der Suchtkrankenhilfe sein sollten. Sie tragen mit ihren komplexen Leistungen wesentlich zur Wirksamkeit der unterschiedlichen Hilfen aller Leistungsträger in diesem Arbeitsfeld bei. Mit einem breiten Spektrum von Angeboten erfüllen die BBS Aufgaben im Sinne des Grundsatzes ¿Ambulant vor Stationär¿ und wirken somit insgesamt kostendämpfend. Die Kommunen, das Land und die Sozialversicherungsträger haben die Aufgabe, die Finanzierung der BBS entsprechend der jeweiligen Angebotsleistungen gemeinsam sicherzustellen. Die Tätigkeit der BBS zielt auf der personenbezogenen und auf der institutionellen Ebene auf eine Vermeidung bzw. Bewältigung von Abhängigkeitserkrankungen und auf die Verhinderung von Suchtmittelmissbrauch. Die BBS bieten persönliche Beratung, Behandlung und die Vermittlung zu weiterführenden Hilfen sowie Leistungen in der Vernetzung von ambulanter und stationärer Hilfe für Suchtkranke in der Region an. Darüber hinaus wird ein angemessenes Angebot für Mitbetroffene und für Multiplikatoren zur Suchtprävention vorgehalten. Die Beschreibung des SOLL ¿Zustandes ist wie folgt aufgebaut: - rechtliche und finanzielle Grundlagen. - Zielgruppen und Kooperationspartner. - Vernetzungsziele und ¿ aufgaben. - Qualitätssicherung. - Leistungssegmente einer BBS. I. Als rechtliche und finanzielle Grundlagen sind zu nennen: BbgGDG in Verbindung mit SGB I und das BbgPsychKG: Die Kommune ist zuständig für die nichtmedizinischen Interventionen. Die Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg sind über 12 des BbgGDG verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für die Beratung und Betreuung von Abhängigkeitskranken, -gefährdeten und ihren Angehörigen ein bedarfsgerechtes Angebot vorhanden ist. Ebenso kann das BbgPsychKG gemäß 1 herangezogen werden. Hier wird ein kleinerer Kreis von Personen angesprochen, die an einer Abhängigkeit leiden und den Kranken gleich zu setzen sind, die an einer Psychose oder einer psychischen Störung leiden. Das BbgPsychKG regelt in 6 Absatz 3, dass die Landkreise und kreisfreien Städte darauf hinwirken, entsprechende Angebote vorzuhalten. Darüber hinaus wird in 6 Absatz 4 BbgPsychKG eine Zusammenarbeitspflicht zwischen Sozialpsychiatrischen Diensten an Gesundheitsämtern und den an der Versorgung beteiligten Stellen, also auch BBS, festgeschrieben. Gleichzeitig kann auch im SGB I aus 1 und 2 sehr allgemein im Sinne der Daseinsvorsorge hergeleitet werden, dass die Vorhaltung von Suchtberatung eine Aufgabe des örtlichen Sozialhilfeträgers im Rahmen der Eingliederungshilfe ist. Für die BBS ist es zwar optimal, einen Leistungs- bzw. Kooperationsvertrag mit der Kommune abzuschließen, aber erstens ersetzt dieser Vertrag nicht den Zuwendungsbescheid und zweitens ist es eine Frage der Gestaltung, wieviel Absicherung bzw. Sicherheit dort enthalten ist. Diese Verträge können allgemein im Sinne der Daseinsvorsorge formuliert werden. Eine konkrete Ableitung für finanzielle Ansprüche können nur aus den Leistungsgesetzen hergeleitet werden. BSHG (SGB XII ab 1.1. 2005): Hier geht es um den Bereich der Eingliederungshilfe oder um Hilfen in ¿besonderen Lebenslagen¿. Dabei ist der 93 Grundlage für die Verträge. Hierbei handelt es sich um Individualansprüche auf Beratung, worunter man auch Suchtberatung verstehen kann. Außerdem werden im SGB XII Eingliederungsleistungen für behinderte Menschen ( 53 bis 60, alt BSHG: 39f.) und Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ( 67 bis 69, alt BSHG: 72) benannt. SGB IX (seit 1.7. 2001): Ziel des SGB IX ist es die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen. Dazu zählen auch Suchtkranke. Dieses Ziel soll mit einem schnellerem Zugang zu Rehabilitationsleistungen, mit nahtlosen Behandlungsübergängen und mit neuen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährleistet werden. Mit Blick auf das SGB IX kann davon ausgegangen werden, dass dieses Gesetz in seiner Gesamtheit oder im Rahmen von verschiedenen Einzelregelungen einen Beitrag zu einer besseren Versorgung von Suchtkranken durch die BBS leisten kann. Hier einige ausgewählte Regelungen des Gesetzes, die für eine Verbesserung der Arbeit der BBS geeignet wären: - 3 Vorrang von Prävention. - 30 Früherkennung und Frühförderung. - 11, 33 ¿ 44 Teilhabe am Arbeitsleben. - 14 Zuständigkeitsklärung. - 29 Förderung der Selbsthilfe. Chancen Zur Weiterentwicklung Der Ambulanten Beratung: Inhaltsangabe:Einleitung: Der gegenwärtige Umbau in den Bereichen des Sozialsystems, verbunden mit Schlagwörtern wie beispielsweise Arbeitsmarktreform, Gesundheitsreform und Sozialreform, ist von Verunsicherung geprägt. Neue Gesetzestexte liegen vor, insbesondere die Sozialgesetzbücher II und XII. Weitere werden erwartet, wie zum Beispiel das Präventionsgesetz. Aufgrund der komplexen und teilweise komplizierten Materie sowie hinsichtlich der wechselseitigen Auswirkungen im Zusammenspiel von Politik und Verwaltung kann derzeitig niemand sichere Aussagen über die Auswirkungen in der Praxis treffen. Dabei besteht dringender Handlungsbedarf. Diese Veränderungen werden die Arbeit der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke (BBS) maßgeblich beeinflussen. Es wird vermutet, dass sich die ohnehin problematische Situation der BBS aufgrund einer unzureichend geregelten Finanzierung zuspitzen könnte. Das zu lösende Grundproblem besteht darin, dass es bisher nicht gelungen ist, die BBS in der Sozialgesetzgebung zu verankern, obwohl sie sich bereits als wesentlicher und unverzichtbarer Baustein im Netzwerk der Suchthilfen bewährt haben. Auf diese schwierige Situation der BBS werde ich in meiner Diplomarbeit eingehen. Im ersten Kapitel stelle ich ihre Realität und Rahmenbedingungen dar. Dabei wird von einer feinen Differenzierung abgesehen und unter Bezug der bundesweiten Diskussion sowie der brandenburgischen Landessuchtpolitik exemplarisch argumentiert. Außerdem erfolgt eine Literaturauswertung, in der Soll-Zustände und optimale Rahmenbedingu, Diplomica Verlag<
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ISBN: 9783836620024
mit besonderer Berücksichtigung des neuen SGB II 16. 1. Auflage, mit besonderer Berücksichtigung des neuen SGB II 16. 1. Auflage, [KW: PDF ,WIRTSCHAFT,MANAGEMENT ,BUSINESS ECONOMICS ,… Mehr…
mit besonderer Berücksichtigung des neuen SGB II 16. 1. Auflage, mit besonderer Berücksichtigung des neuen SGB II 16. 1. Auflage, [KW: PDF ,WIRTSCHAFT,MANAGEMENT ,BUSINESS ECONOMICS , MANAGEMENT ,MANAGEMENT ,SOZIALWISSENSCHAFTEN RECHT WIRTSCHAFT , WIRTSCHAFT , MANAGEMENT ,SUCHTBERATUNG QUALITAETSMANAGEMENT BRANDENBURG ZUSTANDSBESCHREIBUNG] <-> <-> PDF ,WIRTSCHAFT,MANAGEMENT ,BUSINESS ECONOMICS , MANAGEMENT ,MANAGEMENT ,SOZIALWISSENSCHAFTEN RECHT WIRTSCHAFT , WIRTSCHAFT , MANAGEMENT ,SUCHTBERATUNG QUALITAETSMANAGEMENT BRANDENBURG ZUSTANDSBESCHREIBUNG<
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2005, ISBN: 9783836620024
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mit besonderer Berücksichtigung des neuen SGB II § 16 Inhaltsangabe:Einleitung: Der gegenwärtige Umbau in den Bereichen des Sozialsystems, verbunden mit Schlagwörtern wie beispielsweise Arbeitsmarktreform, Gesundheitsreform und Sozialreform, ist von Verunsicherung geprägt. Neue Gesetzestexte liegen vor, insbesondere die Sozialgesetzbücher II und XII. Weitere werden erwartet, wie zum Beispiel das Präventionsgesetz. Aufgrund der komplexen und teilweise komplizierten Materie sowie hinsichtlich der wechselseitigen Auswirkungen im Zusammenspiel von Politik und Verwaltung kann derzeitig niemand sichere Aussagen über die Auswirkungen in der Praxis treffen. Dabei besteht dringender Handlungsbedarf. Diese Veränderungen werden die Arbeit der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke (BBS) maßgeblich beeinflussen. Es wird vermutet, dass sich die ohnehin problematische Situation der BBS aufgrund einer unzureichend geregelten Finanzierung zuspitzen könnte. Das zu lösende Grundproblem besteht darin, dass es bisher nicht gelungen ist, die BBS in der Sozialgesetzgebung zu verankern, obwohl sie sich bereits als wesentlicher und unverzichtbarer Baustein im Netzwerk der Suchthilfen bewährt haben. Auf diese schwierige Situation der BBS werde ich in meiner Diplomarbeit eingehen. Im ersten Kapitel stelle ich ihre Realität und Rahmenbedingungen dar. Dabei wird von einer feinen Differenzierung abgesehen und unter Bezug der bundesweiten Diskussion sowie der brandenburgischen Landessuchtpolitik exemplarisch argumentiert. Außerdem erfolgt eine Literaturauswertung, in der Soll-Zustände und optimale Rahmenbedingungen benannt und diskutiert werden. Im zweiten Schritt wird anhand von vier ausgewählten Beispielen die derzeitige Situation der BBS im Land Brandenburg beschrieben. Damit soll die Problematik verdeutlicht und eine vergleichende Bewertung vorgenommen werden. Im dritten Kapitel werden Anregungen zur Weiterentwicklung der BBS formuliert. Dort werden Vorschläge unterbreitet, wie die Schere zwischen der Ist-Situation und dem Soll-Zustand geschlossen werden kann. Hierbei werden Aspekte des Sozialmanagements, insbesondere des Qualitätsmanagements einbezogen. Ebenso werden die Chancen zur Weiterentwicklung der BBS im Rahmen des neuen SGB II dargestellt. Das Ziel der vorliegenden Diplomarbeit besteht zusammengefasst darin, die bisherige Arbeit der BBS zu würdigen und unter Bezug auf die anstehenden Veränderungen Umsetzungsvorschläge für die Scheren-Schließung zu unterbreiten. Hinsichtlich der oben umrissenen Situation der BBS beschloss die Brandenburgische Landessuchtkonferenz im Jahre 2002 die Gründung eines Arbeitskreises ¿Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen¿. Dieser Arbeitskreis wurde mit der Entwicklung von Qualitätsstandards für BBS und Vorschlägen zur Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen beauftragt. Die Gründung und den Start der Arbeit des Arbeitskreises konnte ich während meines Praktikums bei der Landessuchtbeauftragten im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) des Landes Brandenburg unmittelbar miterleben. Ebenso gewann ich während meines Praktikums den Eindruck, dass die vom MASGF bereits im Jahr 1994 veröffentlichten Mindeststandards für BBS nicht flächendeckend in Brandenburg umgesetzt worden sind. In Vor-Ort-Gesprächen wurde deutlich, dass es BBS gibt, die beispielsweise durch ihre Arbeit nur ältere alkoholkranke Männer erreichen oder die inzwischen bewährten Arbeitsmethoden, wie zum Beispiel Case Management, Frühintervention bei jugendlichen Drogenkonsumenten, nicht ausreichend in ihre Arbeitsansätze integrieren. In diesem Zusammenhang entstand die Idee zum Thema der Diplomarbeit. Die ersten Überlegungen zur Thematik habe ich in einer Gedankenkarte (Mindmap) festgehalten, die zur Information im Anhang 6.3. beifügt ist. Mit der Diplomarbeit soll ein Beitrag dazu geleistet werden, Umsetzungsvorschläge zu benennen, die den BBS sowohl hinsichtlich eines modernen Sozialmanagements, als auch mit Blick auf die aktuell anstehenden Veränderungen im Sozialgesetzbuch neue Chancen für eine Weiterentwicklung eröffnen können. Insgesamt könnte durch diese Vorschläge, wenn auch in begrenztem Umfang, der Gesundheitszieleprozess - bezogen auf die Verbesserung der ambulanten Grundversorgung für Abhängigkeitskranke und Gefährdete ¿ der Brandenburgischen Landessuchtkonferenzunterstützt werden. Zum Thema der Diplomarbeit hat mich insbesondere die Tatsache bewogen, dass die Erneuerungen der Rahmenbedingungen in der sozialen Arbeit auch als Chance begriffen werden können, die Arbeit der Fachkräfte in den BBS transparent werden zu lassen und deren Anstrengungen zu würdigen. Durch meine Teilnahme am Fachtag des Fachverbandes Drogen und Rauschmittel e.V. zum Thema ¿Hart am Wind ¿ Kursveränderungen 2005 in der ambulanten Suchthilfe¿ am 22.11.2004 in Leipzig wurden meine Überlegungen bestärkt. Ebenso bestätigten die Beiträge auf der brandenburgischen Fachtagung ¿Sucht ¿ Arbeit ¿ Teilhabe¿ am 25.11.2004 in Potsdam das Vorgehen. Mit Interesse verfolgte ich die aktuellen Diskussionen auf diesen Veranstaltungen. Wesentliche Kernaussagen werden in die Ausführungen aufgenommen.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Abkürzungsverzeichnis3 Einleitung5 1.Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke9 1.1Aktuelle Situation - Missbrauch und Sucht, Zielgruppen, heutige Suchthilfe10 1.2Bundesweite Zustandsbeschreibung der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke18 1.3IST -Beschreibung im Land Brandenburg26 1.4Fazit35 2.Die derzeitige Situation von vier ausgewählten ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen im Land Brandenburg37 2.1Vorgehensweise und Erhebungsinstrument37 2.2Durchführung der Interviews38 2.3Auswertung und Interpretation der Ergebnisse41 2.4Resümee und Stellungnahme55 3.Vorschläge zur Erreichung des SOLL- Zustandes58 3.1Der SOLL - Zustand- Vision oder Realität 58 3.2Allgemeine Handlungsansätze im Rahmen des Qualitätsmanagements - Was ist mit QM möglich 69 3.3Vorschläge von Maßnahmen zur Scherenschließung zwischen IST und SOLL ¿ ¿SOLL¿ soll Realität werden76 3.4Chancen der Weiterentwicklung im Rahmen des neuen SGB II, 16, Absatz 284 4.Zusammenfassung91 5.Literaturverzeichnis95 6.Anhang100 6.1Erhebungsverfahren ¿ Gesprächsleitfaden103 6.2Übersicht Abbildungen und Tabellen107 6.3Mindmap: Erste Überlegungen zum Thema108 6.4Sozialgesetzbuch 16 Absatz 2109Textprobe:Textprobe: Kapitel 3., Vorschläge zur Erreichung des SOLL- Zustandes: In diesem Kapitel werden Ziele und Maßnahmen beschrieben, welche bei der Weiterentwicklung der BBS beachtet werden müssen. Gleichzeitig wird der Frage nachgegangen ¿was wirkt ¿. Im Mittelpunkt steht die Scherenschließung zwischen der aktuellen Situation der BBS in Brandenburg und dem zukünftigen SOLL- Zustand. Zum einen geht es im Abschnitt 3.1. um die Darstellung des SOLL ¿Zustandes und im Abschnitt 3.2. um das Aufzeigen der Möglichkeiten von Qualitätsmanagement (QM). Zum anderen wird im Abschnitt 3.3. aufgezeigt, wie die Arbeit der BBS konzeptionell und in der alltäglichen Praxis ausgestaltet werden kann, damit sie für die gesetzgebenden und finanzierenden öffentlichen Hände attraktiver sind. Dabei ist zuverlässige Qualitätssicherung in den BBS das A und O. Wie die BBS dabei konkreter werden müssen, soll aufgezeigt werden. Im Abschnitt 3.4. wird die Weiterntwicklung der BBS am Beispiel des SGB II dargestellt. Der SOLL - Zustand - Vision oder Realität : Die Frage ¿Wie soll BBS aussehen ¿ könnte dazu verleiten, in einer Art Wunschzettel-Manie all das aufzulisten, was man alles gern hätte. Erfahrungsgemäß ist es jedoch meist so, dass man bestenfalls nur einzelne der Wünsche oder gar nichts bekommt. Zudem haben Wunschzettel eine begrenzte Wirksamkeit ¿ nach Weihnachten ist alles vorbei und der Wunschzettel landet im Papierkorb. In Hinblick auf den SOLL ¿Zustand der BBS eignet sich also diese Strategie nicht. Deshalb möchte der Verfasser anhand der im 1. Kapitel bereits genannten Materialien vorgehen. Unter Bezug auf die DHS-Leistungsbeschreibung 1999, auf das ARS 2001 sowie auf den erarbeiteten Entwurf von Standards und Qualitätsmerkmalen der BBS im Land Brandenburg 2004 des Arbeitskreises BBS der Landessuchtkonferenz, wird eine SOLL ¿ Beschreibung vorgenommen, die als ein produktives Konzept für die zukunftsorientierte Arbeit der BBS in Brandenburg dienen soll. Zu Beginn ist festzuhalten, dass BBS unverzichtbare Bindeglieder im Netzwerk der Suchtkrankenhilfe sein sollten. Sie tragen mit ihren komplexen Leistungen wesentlich zur Wirksamkeit der unterschiedlichen Hilfen aller Leistungsträger in diesem Arbeitsfeld bei. Mit einem breiten Spektrum von Angeboten erfüllen die BBS Aufgaben im Sinne des Grundsatzes ¿Ambulant vor Stationär¿ und wirken somit insgesamt kostendämpfend. Die Kommunen, das Land und die Sozialversicherungsträger haben die Aufgabe, die Finanzierung der BBS entsprechend der jeweiligen Angebotsleistungen gemeinsam sicherzustellen. Die Tätigkeit der BBS zielt auf der personenbezogenen und auf der institutionellen Ebene auf eine Vermeidung bzw. Bewältigung von Abhängigkeitserkrankungen und auf die Verhinderung von Suchtmittelmissbrauch. Die BBS bieten persönliche Beratung, Behandlung und die Vermittlung zu weiterführenden Hilfen sowie Leistungen in der Vernetzung von ambulanter und stationärer Hilfe für Suchtkranke in der Region an. Darüber hinaus wird ein angemessenes Angebot für Mitbetroffene und für Multiplikatoren zur Suchtprävention vorgehalten. Die Beschreibung des SOLL ¿Zustandes ist wie folgt aufgebaut: - rechtliche und finanzielle Grundlagen. - Zielgruppen und Kooperationspartner. - Vernetzungsziele und ¿ aufgaben. - Qualitätssicherung. - Leistungssegmente einer BBS. I. Als rechtliche und finanzielle Grundlagen sind zu nennen: BbgGDG in Verbindung mit SGB I und das BbgPsychKG: Die Kommune ist zuständig für die nichtmedizinischen Interventionen. Die Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg sind über 12 des BbgGDG verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für die Beratung und Betreuung von Abhängigkeitskranken, -gefährdeten und ihren Angehörigen ein bedarfsgerechtes Angebot vorhanden ist. Ebenso kann das BbgPsychKG gemäß 1 herangezogen werden. Hier wird ein kleinerer Kreis von Personen angesprochen, die an einer Abhängigkeit leiden und den Kranken gleich zu setzen sind, die an einer Psychose oder einer psychischen Störung leiden. Das BbgPsychKG regelt in 6 Absatz 3, dass die Landkreise und kreisfreien Städte darauf hinwirken, entsprechende Angebote vorzuhalten. Darüber hinaus wird in 6 Absatz 4 BbgPsychKG eine Zusammenarbeitspflicht zwischen Sozialpsychiatrischen Diensten an Gesundheitsämtern und den an der Versorgung beteiligten Stellen, also auch BBS, festgeschrieben. Gleichzeitig kann auch im SGB I aus 1 und 2 sehr allgemein im Sinne der Daseinsvorsorge hergeleitet werden, dass die Vorhaltung von Suchtberatung eine Aufgabe des örtlichen Sozialhilfeträgers im Rahmen der Eingliederungshilfe ist. Für die BBS ist es zwar optimal, einen Leistungs- bzw. Kooperationsvertrag mit der Kommune abzuschließen, aber erstens ersetzt dieser Vertrag nicht den Zuwendungsbescheid und zweitens ist es eine Frage der Gestaltung, wieviel Absicherung bzw. Sicherheit dort enthalten ist. Diese Verträge können allgemein im Sinne der Daseinsvorsorge formuliert werden. Eine konkrete Ableitung für finanzielle Ansprüche können nur aus den Leistungsgesetzen hergeleitet werden. BSHG (SGB XII ab 1.1. 2005): Hier geht es um den Bereich der Eingliederungshilfe oder um Hilfen in ¿besonderen Lebenslagen¿. Dabei ist der 93 Grundlage für die Verträge. Hierbei handelt es sich um Individualansprüche auf Beratung, worunter man auch Suchtberatung verstehen kann. Außerdem werden im SGB XII Eingliederungsleistungen für behinderte Menschen ( 53 bis 60, alt BSHG: 39f.) und Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ( 67 bis 69, alt BSHG: 72) benannt. SGB IX (seit 1.7. 2001): Ziel des SGB IX ist es die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen. Dazu zählen auch Suchtkranke. Dieses Ziel soll mit einem schnellerem Zugang zu Rehabilitationsleistungen, mit nahtlosen Behandlungsübergängen und mit neuen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährleistet werden. Mit Blick auf das SGB IX kann davon ausgegangen werden, dass dieses Gesetz in seiner Gesamtheit oder im Rahmen von verschiedenen Einzelregelungen einen Beitrag zu einer besseren Versorgung von Suchtkranken durch die BBS leisten kann. Hier einige ausgewählte Regelungen des Gesetzes, die für eine Verbesserung der Arbeit der BBS geeignet wären: - 3 Vorrang von Prävention. - 30 Früherkennung und Frühförderung. - 11, 33 ¿ 44 Teilhabe am Arbeitsleben. - 14 Zuständigkeitsklärung. - 29 Förderung der Selbsthilfe. Chancen Zur Weiterentwicklung Der Ambulanten Beratung: Inhaltsangabe:Einleitung: Der gegenwärtige Umbau in den Bereichen des Sozialsystems, verbunden mit Schlagwörtern wie beispielsweise Arbeitsmarktreform, Gesundheitsreform und Sozialreform, ist von Verunsicherung geprägt. Neue Gesetzestexte liegen vor, insbesondere die Sozialgesetzbücher II und XII. Weitere werden erwartet, wie zum Beispiel das Präventionsgesetz. Aufgrund der komplexen und teilweise komplizierten Materie sowie hinsichtlich der wechselseitigen Auswirkungen im Zusammenspiel von Politik und Verwaltung kann derzeitig niemand sichere Aussagen über die Auswirkungen in der Praxis treffen. Dabei besteht dringender Handlungsbedarf. Diese Veränderungen werden die Arbeit der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke (BBS) maßgeblich beeinflussen. Es wird vermutet, dass sich die ohnehin problematische Situation der BBS aufgrund einer unzureichend geregelten Finanzierung zuspitzen könnte. Das zu lösende Grundproblem besteht darin, dass es bisher nicht gelungen ist, die BBS in der Sozialgesetzgebung zu verankern, obwohl sie sich bereits als wesentlicher und unverzichtbarer Baustein im Netzwerk der Suchthilfen bewährt haben. Auf diese schwierige Situation der BBS werde ich in meiner Diplomarbeit eingehen. Im ersten Kapitel stelle ich ihre Realität und Rahmenbedingungen dar. Dabei wird von einer feinen Differenzierung abgesehen und unter Bezug der bundesweiten Diskussion sowie der brandenburgischen Landessuchtpolitik exemplarisch argumentiert. Außerdem erfolgt eine Literaturauswertung, in der Soll-Zustände und optimale Rahmenbedingungen benannt un, Diplomica Verlag<
2005, ISBN: 9783836620024
mit besonderer Berücksichtigung des neuen SGB II § 16 Inhaltsangabe:Einleitung: Der gegenwärtige Umbau in den Bereichen des Sozialsystems, verbunden mit Schlagwörtern wie beispielsweise A… Mehr…
mit besonderer Berücksichtigung des neuen SGB II § 16 Inhaltsangabe:Einleitung: Der gegenwärtige Umbau in den Bereichen des Sozialsystems, verbunden mit Schlagwörtern wie beispielsweise Arbeitsmarktreform, Gesundheitsreform und Sozialreform, ist von Verunsicherung geprägt. Neue Gesetzestexte liegen vor, insbesondere die Sozialgesetzbücher II und XII. Weitere werden erwartet, wie zum Beispiel das Präventionsgesetz. Aufgrund der komplexen und teilweise komplizierten Materie sowie hinsichtlich der wechselseitigen Auswirkungen im Zusammenspiel von Politik und Verwaltung kann derzeitig niemand sichere Aussagen über die Auswirkungen in der Praxis treffen. Dabei besteht dringender Handlungsbedarf. Diese Veränderungen werden die Arbeit der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke (BBS) maßgeblich beeinflussen. Es wird vermutet, dass sich die ohnehin problematische Situation der BBS aufgrund einer unzureichend geregelten Finanzierung zuspitzen könnte. Das zu lösende Grundproblem besteht darin, dass es bisher nicht gelungen ist, die BBS in der Sozialgesetzgebung zu verankern, obwohl sie sich bereits als wesentlicher und unverzichtbarer Baustein im Netzwerk der Suchthilfen bewährt haben. Auf diese schwierige Situation der BBS werde ich in meiner Diplomarbeit eingehen. Im ersten Kapitel stelle ich ihre Realität und Rahmenbedingungen dar. Dabei wird von einer feinen Differenzierung abgesehen und unter Bezug der bundesweiten Diskussion sowie der brandenburgischen Landessuchtpolitik exemplarisch argumentiert. Außerdem erfolgt eine Literaturauswertung, in der Soll-Zustände und optimale Rahmenbedingungen benannt und diskutiert werden. Im zweiten Schritt wird anhand von vier ausgewählten Beispielen die derzeitige Situation der BBS im Land Brandenburg beschrieben. Damit soll die Problematik verdeutlicht und eine vergleichende Bewertung vorgenommen werden. Im dritten Kapitel werden Anregungen zur Weiterentwicklung der BBS formuliert. Dort werden Vorschläge unterbreitet, wie die Schere zwischen der Ist-Situation und dem Soll-Zustand geschlossen werden kann. Hierbei werden Aspekte des Sozialmanagements, insbesondere des Qualitätsmanagements einbezogen. Ebenso werden die Chancen zur Weiterentwicklung der BBS im Rahmen des neuen SGB II dargestellt. Das Ziel der vorliegenden Diplomarbeit besteht zusammengefasst darin, die bisherige Arbeit der BBS zu würdigen und unter Bezug auf die anstehenden Veränderungen Umsetzungsvorschläge für die Scheren-Schließung zu unterbreiten. Hinsichtlich der oben umrissenen Situation der BBS beschloss die Brandenburgische Landessuchtkonferenz im Jahre 2002 die Gründung eines Arbeitskreises ¿Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen¿. Dieser Arbeitskreis wurde mit der Entwicklung von Qualitätsstandards für BBS und Vorschlägen zur Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen beauftragt. Die Gründung und den Start der Arbeit des Arbeitskreises konnte ich während meines Praktikums bei der Landessuchtbeauftragten im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) des Landes Brandenburg unmittelbar miterleben. Ebenso gewann ich während meines Praktikums den Eindruck, dass die vom MASGF bereits im Jahr 1994 veröffentlichten Mindeststandards für BBS nicht flächendeckend in Brandenburg umgesetzt worden sind. In Vor-Ort-Gesprächen wurde deutlich, dass es BBS gibt, die beispielsweise durch ihre Arbeit nur ältere alkoholkranke Männer erreichen oder die inzwischen bewährten Arbeitsmethoden, wie zum Beispiel Case Management, Frühintervention bei jugendlichen Drogenkonsumenten, nicht ausreichend in ihre Arbeitsansätze integrieren. In diesem Zusammenhang entstand die Idee zum Thema der Diplomarbeit. Die ersten Überlegungen zur Thematik habe ich in einer Gedankenkarte (Mindmap) festgehalten, die zur Information im Anhang 6.3. beifügt ist. Mit der Diplomarbeit soll ein Beitrag dazu geleistet werden, Umsetzungsvorschläge zu benennen, die den BBS sowohl hinsichtlich eines modernen Sozialmanagements, als auch mit Blick auf die aktuell anstehenden Veränderungen im Sozialgesetzbuch neue Chancen für eine Weiterentwicklung eröffnen können. Insgesamt könnte durch diese Vorschläge, wenn auch in begrenztem Umfang, der Gesundheitszieleprozess - bezogen auf die Verbesserung der ambulanten Grundversorgung für Abhängigkeitskranke und Gefährdete ¿ der Brandenburgischen Landessuchtkonferenzunterstützt werden. Zum Thema der Diplomarbeit hat mich insbesondere die Tatsache bewogen, dass die Erneuerungen der Rahmenbedingungen in der sozialen Arbeit auch als Chance begriffen werden können, die Arbeit der Fachkräfte in den BBS transparent werden zu lassen und deren Anstrengungen zu würdigen. Durch meine Teilnahme am Fachtag des Fachverbandes Drogen und Rauschmittel e.V. zum Thema ¿Hart am Wind ¿ Kursveränderungen 2005 in der ambulanten Suchthilfe¿ am 22.11.2004 in Leipzig wurden meine Überlegungen bestärkt. Ebenso bestätigten die Beiträge auf der brandenburgischen Fachtagung ¿Sucht ¿ Arbeit ¿ Teilhabe¿ am 25.11.2004 in Potsdam das Vorgehen. Mit Interesse verfolgte ich die aktuellen Diskussionen auf diesen Veranstaltungen. Wesentliche Kernaussagen werden in die Ausführungen aufgenommen.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Abkürzungsverzeichnis3 Einleitung5 1.Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke9 1.1Aktuelle Situation - Missbrauch und Sucht, Zielgruppen, heutige Suchthilfe10 1.2Bundesweite Zustandsbeschreibung der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke18 1.3IST -Beschreibung im Land Brandenburg26 1.4Fazit35 2.Die derzeitige Situation von vier ausgewählten ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen im Land Brandenburg37 2.1Vorgehensweise und Erhebungsinstrument37 2.2Durchführung der Interviews38 2.3Auswertung und Interpretation der Ergebnisse41 2.4Resümee und Stellungnahme55 3.Vorschläge zur Erreichung des SOLL- Zustandes58 3.1Der SOLL - Zustand- Vision oder Realität 58 3.2Allgemeine Handlungsansätze im Rahmen des Qualitätsmanagements - Was ist mit QM möglich 69 3.3Vorschläge von Maßnahmen zur Scherenschließung zwischen IST und SOLL ¿ ¿SOLL¿ soll Realität werden76 3.4Chancen der Weiterentwicklung im Rahmen des neuen SGB II, 16, Absatz 284 4.Zusammenfassung91 5.Literaturverzeichnis95 6.Anhang100 6.1Erhebungsverfahren ¿ Gesprächsleitfaden103 6.2Übersicht Abbildungen und Tabellen107 6.3Mindmap: Erste Überlegungen zum Thema108 6.4Sozialgesetzbuch 16 Absatz 2109Textprobe:Textprobe: Kapitel 3., Vorschläge zur Erreichung des SOLL- Zustandes: In diesem Kapitel werden Ziele und Maßnahmen beschrieben, welche bei der Weiterentwicklung der BBS beachtet werden müssen. Gleichzeitig wird der Frage nachgegangen ¿was wirkt ¿. Im Mittelpunkt steht die Scherenschließung zwischen der aktuellen Situation der BBS in Brandenburg und dem zukünftigen SOLL- Zustand. Zum einen geht es im Abschnitt 3.1. um die Darstellung des SOLL ¿Zustandes und im Abschnitt 3.2. um das Aufzeigen der Möglichkeiten von Qualitätsmanagement (QM). Zum anderen wird im Abschnitt 3.3. aufgezeigt, wie die Arbeit der BBS konzeptionell und in der alltäglichen Praxis ausgestaltet werden kann, damit sie für die gesetzgebenden und finanzierenden öffentlichen Hände attraktiver sind. Dabei ist zuverlässige Qualitätssicherung in den BBS das A und O. Wie die BBS dabei konkreter werden müssen, soll aufgezeigt werden. Im Abschnitt 3.4. wird die Weiterntwicklung der BBS am Beispiel des SGB II dargestellt. Der SOLL - Zustand - Vision oder Realität : Die Frage ¿Wie soll BBS aussehen ¿ könnte dazu verleiten, in einer Art Wunschzettel-Manie all das aufzulisten, was man alles gern hätte. Erfahrungsgemäß ist es jedoch meist so, dass man bestenfalls nur einzelne der Wünsche oder gar nichts bekommt. Zudem haben Wunschzettel eine begrenzte Wirksamkeit ¿ nach Weihnachten ist alles vorbei und der Wunschzettel landet im Papierkorb. In Hinblick auf den SOLL ¿Zustand der BBS eignet sich also diese Strategie nicht. Deshalb möchte der Verfasser anhand der im 1. Kapitel bereits genannten Materialien vorgehen. Unter Bezug auf die DHS-Leistungsbeschreibung 1999, auf das ARS 2001 sowie auf den erarbeiteten Entwurf von Standards und Qualitätsmerkmalen der BBS im Land Brandenburg 2004 des Arbeitskreises BBS der Landessuchtkonferenz, wird eine SOLL ¿ Beschreibung vorgenommen, die als ein produktives Konzept für die zukunftsorientierte Arbeit der BBS in Brandenburg dienen soll. Zu Beginn ist festzuhalten, dass BBS unverzichtbare Bindeglieder im Netzwerk der Suchtkrankenhilfe sein sollten. Sie tragen mit ihren komplexen Leistungen wesentlich zur Wirksamkeit der unterschiedlichen Hilfen aller Leistungsträger in diesem Arbeitsfeld bei. Mit einem breiten Spektrum von Angeboten erfüllen die BBS Aufgaben im Sinne des Grundsatzes ¿Ambulant vor Stationär¿ und wirken somit insgesamt kostendämpfend. Die Kommunen, das Land und die Sozialversicherungsträger haben die Aufgabe, die Finanzierung der BBS entsprechend der jeweiligen Angebotsleistungen gemeinsam sicherzustellen. Die Tätigkeit der BBS zielt auf der personenbezogenen und auf der institutionellen Ebene auf eine Vermeidung bzw. Bewältigung von Abhängigkeitserkrankungen und auf die Verhinderung von Suchtmittelmissbrauch. Die BBS bieten persönliche Beratung, Behandlung und die Vermittlung zu weiterführenden Hilfen sowie Leistungen in der Vernetzung von ambulanter und stationärer Hilfe für Suchtkranke in der Region an. Darüber hinaus wird ein angemessenes Angebot für Mitbetroffene und für Multiplikatoren zur Suchtprävention vorgehalten. Die Beschreibung des SOLL ¿Zustandes ist wie folgt aufgebaut: - rechtliche und finanzielle Grundlagen. - Zielgruppen und Kooperationspartner. - Vernetzungsziele und ¿ aufgaben. - Qualitätssicherung. - Leistungssegmente einer BBS. I. Als rechtliche und finanzielle Grundlagen sind zu nennen: BbgGDG in Verbindung mit SGB I und das BbgPsychKG: Die Kommune ist zuständig für die nichtmedizinischen Interventionen. Die Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg sind über 12 des BbgGDG verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für die Beratung und Betreuung von Abhängigkeitskranken, -gefährdeten und ihren Angehörigen ein bedarfsgerechtes Angebot vorhanden ist. Ebenso kann das BbgPsychKG gemäß 1 herangezogen werden. Hier wird ein kleinerer Kreis von Personen angesprochen, die an einer Abhängigkeit leiden und den Kranken gleich zu setzen sind, die an einer Psychose oder einer psychischen Störung leiden. Das BbgPsychKG regelt in 6 Absatz 3, dass die Landkreise und kreisfreien Städte darauf hinwirken, entsprechende Angebote vorzuhalten. Darüber hinaus wird in 6 Absatz 4 BbgPsychKG eine Zusammenarbeitspflicht zwischen Sozialpsychiatrischen Diensten an Gesundheitsämtern und den an der Versorgung beteiligten Stellen, also auch BBS, festgeschrieben. Gleichzeitig kann auch im SGB I aus 1 und 2 sehr allgemein im Sinne der Daseinsvorsorge hergeleitet werden, dass die Vorhaltung von Suchtberatung eine Aufgabe des örtlichen Sozialhilfeträgers im Rahmen der Eingliederungshilfe ist. Für die BBS ist es zwar optimal, einen Leistungs- bzw. Kooperationsvertrag mit der Kommune abzuschließen, aber erstens ersetzt dieser Vertrag nicht den Zuwendungsbescheid und zweitens ist es eine Frage der Gestaltung, wieviel Absicherung bzw. Sicherheit dort enthalten ist. Diese Verträge können allgemein im Sinne der Daseinsvorsorge formuliert werden. Eine konkrete Ableitung für finanzielle Ansprüche können nur aus den Leistungsgesetzen hergeleitet werden. BSHG (SGB XII ab 1.1. 2005): Hier geht es um den Bereich der Eingliederungshilfe oder um Hilfen in ¿besonderen Lebenslagen¿. Dabei ist der 93 Grundlage für die Verträge. Hierbei handelt es sich um Individualansprüche auf Beratung, worunter man auch Suchtberatung verstehen kann. Außerdem werden im SGB XII Eingliederungsleistungen für behinderte Menschen ( 53 bis 60, alt BSHG: 39f.) und Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ( 67 bis 69, alt BSHG: 72) benannt. SGB IX (seit 1.7. 2001): Ziel des SGB IX ist es die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen. Dazu zählen auch Suchtkranke. Dieses Ziel soll mit einem schnellerem Zugang zu Rehabilitationsleistungen, mit nahtlosen Behandlungsübergängen und mit neuen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährleistet werden. Mit Blick auf das SGB IX kann davon ausgegangen werden, dass dieses Gesetz in seiner Gesamtheit oder im Rahmen von verschiedenen Einzelregelungen einen Beitrag zu einer besseren Versorgung von Suchtkranken durch die BBS leisten kann. Hier einige ausgewählte Regelungen des Gesetzes, die für eine Verbesserung der Arbeit der BBS geeignet wären: - 3 Vorrang von Prävention. - 30 Früherkennung und Frühförderung. - 11, 33 ¿ 44 Teilhabe am Arbeitsleben. - 14 Zuständigkeitsklärung. - 29 Förderung der Selbsthilfe. Chancen Zur Weiterentwicklung Der Ambulanten Beratung: Inhaltsangabe:Einleitung: Der gegenwärtige Umbau in den Bereichen des Sozialsystems, verbunden mit Schlagwörtern wie beispielsweise Arbeitsmarktreform, Gesundheitsreform und Sozialreform, ist von Verunsicherung geprägt. Neue Gesetzestexte liegen vor, insbesondere die Sozialgesetzbücher II und XII. Weitere werden erwartet, wie zum Beispiel das Präventionsgesetz. Aufgrund der komplexen und teilweise komplizierten Materie sowie hinsichtlich der wechselseitigen Auswirkungen im Zusammenspiel von Politik und Verwaltung kann derzeitig niemand sichere Aussagen über die Auswirkungen in der Praxis treffen. Dabei besteht dringender Handlungsbedarf. Diese Veränderungen werden die Arbeit der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke (BBS) maßgeblich beeinflussen. Es wird vermutet, dass sich die ohnehin problematische Situation der BBS aufgrund einer unzureichend geregelten Finanzierung zuspitzen könnte. Das zu lösende Grundproblem besteht darin, dass es bisher nicht gelungen ist, die BBS in der Sozialgesetzgebung zu verankern, obwohl sie sich bereits als wesentlicher und unverzichtbarer Baustein im Netzwerk der Suchthilfen bewährt haben. Auf diese schwierige Situation der BBS werde ich in meiner Diplomarbeit eingehen. Im ersten Kapitel stelle ich ihre Realität und Rahmenbedingungen dar. Dabei wird von einer feinen Differenzierung abgesehen und unter Bezug der bundesweiten Diskussion sowie der brandenburgischen Landessuchtpolitik exemplarisch argumentiert. Außerdem erfolgt eine Literaturauswertung, in der Soll-Zustände und optimale Rahmenbedingu, Diplomica Verlag<
ISBN: 9783836620024
mit besonderer Berücksichtigung des neuen SGB II 16. 1. Auflage, mit besonderer Berücksichtigung des neuen SGB II 16. 1. Auflage, [KW: PDF ,WIRTSCHAFT,MANAGEMENT ,BUSINESS ECONOMICS ,… Mehr…
mit besonderer Berücksichtigung des neuen SGB II 16. 1. Auflage, mit besonderer Berücksichtigung des neuen SGB II 16. 1. Auflage, [KW: PDF ,WIRTSCHAFT,MANAGEMENT ,BUSINESS ECONOMICS , MANAGEMENT ,MANAGEMENT ,SOZIALWISSENSCHAFTEN RECHT WIRTSCHAFT , WIRTSCHAFT , MANAGEMENT ,SUCHTBERATUNG QUALITAETSMANAGEMENT BRANDENBURG ZUSTANDSBESCHREIBUNG] <-> <-> PDF ,WIRTSCHAFT,MANAGEMENT ,BUSINESS ECONOMICS , MANAGEMENT ,MANAGEMENT ,SOZIALWISSENSCHAFTEN RECHT WIRTSCHAFT , WIRTSCHAFT , MANAGEMENT ,SUCHTBERATUNG QUALITAETSMANAGEMENT BRANDENBURG ZUSTANDSBESCHREIBUNG<
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Detailangaben zum Buch - Chancen zur Weiterentwicklung der ambulanten Beratung
EAN (ISBN-13): 9783836620024
Erscheinungsjahr: 2005
Buch in der Datenbank seit 2007-09-30T13:08:26+02:00 (Zurich)
Detailseite zuletzt geändert am 2014-08-09T09:18:20+02:00 (Zurich)
ISBN/EAN: 9783836620024
ISBN - alternative Schreibweisen:
978-3-8366-2002-4
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